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28.09.2018

Stadtrat stimmt Teilrevision des Kantonalen Wahlgesetzes zu

Der Stadtrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an den Regierungsrat eine Teilrevision des Wahlgesetztes. Demnach sollen neu auch diejenigen Stimmkuverts mitgezählt werden, die im Stadthaus am Abstimmungssonntag bis zum Zeitpunkt der Urnenschliessung eingeworfen werden.

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen lud die Gemeinden des Kantons zu einer Vernehmlassung bezüglich der Teilrevision des Wahlgesetzes ein. Die Anpassungen im Gesetz über die vom Volke vorzunehmenden Abstimmungen und Wahlen sowie über die Ausübung der Volksrechte nahm der Regierungsrat als Folge einer Motion im Kantonsrat vor.

Kantonsrat Renzo Loiudice hatte in seiner mit 49:0 Stimmen erheblich erklärten Motion gefordert, dass die Zustellkuverts, die direkt bei den Gemeindekanzleien eintreffen, bis zum Zeitpunkt der Urnenschliessung am Abstimmungssonntag berücksichtigt werden. Die bisherige Regelung besagt, dass nur diejenigen Stimmkuverts mitgezählt werden, die bis 12 Uhr am Samstag vor dem Abstimmungssonntag im Stadthaus eingeworfen werden. Dadurch gehen im gesamten Kanton jeweils Hunderte von Stimmen verloren. Im Stadthaus werden zwischen Samstag, 12 Uhr und Urnenschliessung durchschnittlich noch 40 Stimmkuverts eingeworfen. Der Regierungsrat und in seiner Vernehmlassungsantwort auch der Stadtrat folgen der Argumentation des Motionärs, dass mit der neuen Regelung die Stimmbeteiligung ohne zusätzlichen Aufwand erhöht werden kann. Man müsse davon ausgehen, so der Stadtrat, dass den meisten Stimmberechtigten nicht bewusst sei, dass ihre Stimme bei einem verspäteten Einwurf nicht berücksichtigt wird.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch