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16.11.2018

Geordnete Stilllegung der Biogasanlage für 2019 geplant

Die Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Feuerthalen und Flurlingen (VK) hat anlässlich der gestrigen Sitzung die Stilllegung der Biogasanlage sowie der damit verbundenen Klärschlammtrocknung spätestens per Juni 2019 beschlossen.

Die Verwaltungskommission des Kläranlagenverbandes schloss Ende Mai 2018 das Bieterverfahren für den Verkauf der Biogasanlage auf dem Areal der KBA Hard mangels gültiger Angebote ohne Zuschlag ab. Gleichzeitig wurde der Ausschuss der Verwaltungskommission beauftragt, bis Jahres-ende einen Bericht über den Weiterbetrieb der Biogasanlage, mit besonderem Augenmerk auf den Investitionsbedarf, vorzulegen.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Biogasanlage derzeit zwar ein positives operatives Ergebnis aufzeigt. Jedoch ist ebenso ersichtlich, dass ein Weiterbetrieb der Anlage ohne Investitionen von mehreren Hunderttausend Franken in den kommenden Jahren aus Betriebs- und Sicherheitsgrün-den nicht möglich ist. Insbesondere sind Investitionen aufgrund der in diesem Sommer aufgetretenen Geruchsprobleme notwendig. Nachdem die Klärschlammtrocknung als Quelle von Geruchsemissionen festgestellt wurde, genehmigte die VK im August 2018 als Sofortmassnahme die zeitweise Ausserbetriebnahme der Klärschlammtrocknungsanlage sowie die dazu erforderlichen finanziellen Mittel. Als weiterführende Massnahme wäre nun die Abluftreinigungsanlage zu erweitern, was wiederum mit Investitionen von 120'000 Franken verbunden wäre.
In den kommenden Jahren wären weitere Investitionen zur Sicherstellung eines möglichst störungsfreien Betriebs der Anlage notwendig. Auch wenn die heute absehbaren Investitionen getätigt würden, könnten allgemeine Betriebsrisiken wie auch allfällige Störungen der Anlage nicht ausgeschlossen werden. Negativ ins Gewicht fällt auch der gesetzlich geforderte Bedarf zusätzlicher Gärrestelagerkapazitäten, was wiederum entsprechende Investitionen zur Folge hätte, wenn keine externen Lagerkapazitäten unter Vertrag genommen werden könnten.

Angesichts dieser Tatsachen und vor dem Hintergrund des Ende 2015 beschlossenen Investitionsstopps hat sich die VK für die geordnete Stilllegung der Biogasanlage spätestens per Juni 2019 ausgesprochen. Mit der beschlossenen Einstellung des Betriebs wird der 2015 gefällte Grundsatz-entscheid bestätigt, wonach die Biogasanlage nur solange weiterzubetreiben ist, als sie einen Ertrag abwirft und keine weiteren Investitionen erfordert. Mit diesem Entscheid kann sich der Kläranlageverband auf die Kernaufgaben in der Abwasserreinigung und Abfallentsorgung konzentrieren.

Die Stilllegung der Biogasanlage ist mit finanziellen Folgen für die Verbandsgemeinden verbunden. Der Restbuchwert der Anlage von 1.43 Mio. Franken ist einmalig abzuschreiben. Zudem ist infolge der Stilllegung der Biogasanlage eine neue Heizung notwendig, da die Gebäude bisher über die Abwärme der Stromproduktion beheizt wurden.

In Bezug auf die Geruchsemissionen der Klärschlammtrocknung wird die Anlage bis zur Stilllegung gemäss Vereinbarung mit dem Interkantonalen Labor jeweils freitags und samstags von 20.00 bis 7.00 Uhr und sonntags von 20.00 bis 0.00 Uhr ausgeschaltet. Bei eindeutig unkritischen Wetterlagen kann auf Antrag auf das Ausschalten verzichtet werden. Diese Regelung resultiert aus der Beobachtung, dass die Geruchsklagen bei stabilen Wetterlagen erfolgten und die Abschaltung zu den klar definierten Zeiten zu einer Entlastung in den betroffenen Quartieren beiträgt.

Abschliessend gilt es zu betonen, dass der Abfallentsorgungsbereich der KBA Hard von der Ausserbetriebnahme der Biogasanlage in keiner Art und Weise betroffen ist. Sowohl Siedlungsabfälle der Gemeinden (Schwarz- und Grünkehricht) als auch Abfälle von Privaten werden weiterhin angenommen und professionell verarbeitet.

Ansprechperson:
 
Dr. Katrin Bernath, Präsidentin der Verwaltungskommission
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch