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Nächste Abstimmung

26. September 2010

Eidgenössische Vorlage

Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigungen (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

 

Abstimmungsdaten 2010

Sonntag, 7. März 2010
Sonntag, 29. August 2010
Sonntag, 26. September 2010
Sonntag, 28. November 2010

 

 Abstimmung vom 29. August 2010


Ergebnisse der städtischen Vorlagen vom 29. August

Kantonale Vorlagen

Die kantonalen Ergebnisse finden Sie auf www.sh.ch

 

Abstimmung vom 7. März 2010

Stadt

Abstimmungsmagazin

Abstimmungsergebnis Gesamtstädtische Einführung geleiteter Schulen - Strukturreform Stadtschulrat

Zahl der Stimmberechtigten:

21'612

Eingelegt Stimmzettel:  

13'252

leer

1'567

ungültig

18

es haben gestimmt mit

Ja

5'100

Nein

6'567

Stimmbeteiligung

61,3%

           

Kanton

  • Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes
    (Definitive Überführung einzelner Dienststellen in die wirkungsorientierte Verwaltungsführung [WoV])
  • Änderung der Kantonsverfassung (Justizgesetz) vom 9. November 2009
  • Justizgesetz vom 9. November 2009 (mit Variantenabstimmung).
    Abstimmungsmagazin

    Ergebnisse auf www.sh.ch

Bund

  • Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
  • Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
  • Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)
  • Abstimmungsmagazin

    Ergebnisse auf www.admin.ch

 

Allgemeine Bestimmungen zum Stimmrecht

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.

Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss drei Franken bezahlen.

Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellkuvert muss für die briefliche Abstimmung unterschrieben sein und am Abstimmungssamstag bis spätestens 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen. Der Stimmausweis ist unbedingt beizulegen.
In den vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt: Zustellcouvert unterschreiben, Stimmausweis beilegen.
Merkblatt zur brieflichen Abstimmung

Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen

  • Zentrale Urne: Stadthausgasse 10 (ehemalige Stadtpolizei):
    Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr,
    Samstag 06.00-20.00 Uhr,
    Sonntag 08.00-11.00 Uhr
  • Quartier-Abstimmungslokale:
    Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr und 17.00-19.00 Uhr, Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
    Restaurant Schützenhaus (Breite)
    Bushaltestelle Neubrunn (Breite)
    Bushaltestelle Finsterwaldstrasse (Untere Hochstrasse)
    Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
    St. Peter (Untergeschoss Kirche) (äussere Hochstrasse)
    ehemaliges Gemeindehaus Herblingen
    Hofmeisterhaus Niklausen, Eichenstrasse 37 (Niklausen)
  • Hemmental, Schulhaus:
    Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr