Aufgaben & Zuständigkeiten

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Die Veranlagung von selbständig Erwerbenden sowie der Juristischen Personen wird durch die Kantonale Steuerverwaltung vorgenommen. Erbschafts- und Schenkungssteuern veranlagt das Erbschaftsamt. Ausländische Steuerpflichtige werden in der Regel an der Quelle besteuert (Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Quellensteuer). Ausnahmen sind z.B., wenn diese Personen eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, selbständig erwerbend oder im Ausland angestellt sind oder mit einer Person verheiratet sind, welche die Niederlassung C oder die Schweizer Staatsbürgerschaft hat.

Mit dem Steuerbezug werden gleichzeitig die Kirchensteuern für die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden, die römisch-katholische Kirchgemeinde sowie die christkatholische Kirchgemeinde der Stadt Schaffhausen eingezogen. Ebenfalls erfolgt die Belastung für den Feuerwehrpflichtersatz.

Sie finden Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner der städtischen Steuerverwaltung auf der Mitarbeiterliste. Für einen persönlichen Besprechungstermin bitten wir Sie, sich vorab telefonisch oder per E-Mail anzumelden, damit wir uns Zeit für Sie reservieren können. Ansonsten heissen wir Sie während unserer Öffnungszeiten jederzeit herzlich willkommen! Kommen Sie vorbei oder kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da!