Familien- / Ahnenforschung

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Allgemeine Informationen

Seit 1876 führen die Zivilstandsämter Register über Geburten, Ehen und Todesfälle. Diese Daten werden in Familienregistern zusammengefasst.

Seit dem Jahr 2004 gibt es im Kanton Schaffhausen nur noch ein zentrales Zivilstandsamt, das die Zivilstandsregister aller Gemeinden des Kantons verwaltet und weiter führt.

Vor 1876 führte der Pfarrer die Tauf-, Ehe- und Sterbebücher. Diese sogenannten Kirchenbücher reichen vereinzelt bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Sie sind beim Staatsarchiv Schaffhausen archiviert. Eine Ausnahme bilden die Kirchenbücher der Stadt Schaffhausen (inklusive Buchthalen und Herblingen), welche beim Stadtarchiv hinterlegt sind.

Vorgehen für Auskünfte aus Zivilstandsregistern

Über Ihre eigenen Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) geben wir Ihnen direkt Auskunft.
Die Anfrage muss schriftlich eingereicht werden, unter genauer Angabe der gesuchten Daten. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Reisepasses.
Die Auskunft erfolgt in Form von Auszügen und ist gebührenpflichtig.

Für alle anderen Auskünfte benötigen Sie eine Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde. Diese erhalten Sie beim
Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen,
indem Sie Ihr Gesuch schriftlich einreichen unter genauer Angabe, über welche Familienmitglieder Sie Auskunft wünschen. Zudem müssen sie eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes beilegen.

Vorgehen für Auskünfte aus Kirchenbüchern

Wenden Sie sich für eine Einsichtnahme in diese Register direkt an das Staats- bzw. Stadtarchiv (den Link zur entsprechenden Homepage finden Sie untenstehend).
In der Regel haben Kirchenbücher kein Namensregister, Sie müssen also Eintrag für Eintrag durchsehen. Zudem sind die Einträge in alter Schrift und teilweise in Latein geschrieben. Das Lesen und Verstehen ist durchaus erlernbar, benötigt aber Zeit.