Erbschaftsamt

Diese Seite drucken (in neuem Fenster)

Das Erbschaftsamt nimmt die Aufgaben im Bereich der Nachlassplanung und -regelung wahr. Stirbt ein Einwohner der Stadt Schaffhausen, wird das Erbschaftsamt automatisch davon in Kenntnis gesetzt. Es ermittelt daraufhin die Erben und setzt sich mit diesen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen. Das Erbschaftsamt berät zudem Personen, die ihren Nachlass testamentarisch oder erbvertraglich regeln möchten, und setzt nach Bedarf die entsprechenden Urkunden auf.

Bitte beachten Sie, dass die Erbenermittlung anhand der einzufordernden zivilstandsamtlichen Unterlagen zu erfolgen hat und daher einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Übrigen kommen wir erst nach Ablauf einer angemessenen Pietätsfrist auf die Erben zu (gerne können sie sich jedoch schon vorab bei uns melden)... weiter

Aktuelles

22.08.2022
Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023

Auf den 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Die wichtigste Neuerung betrifft die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs anstelle der...[mehr]