Gastgewerbe / Gelegenheitswirtschaften

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Gastwirtschaften
In der Stadt Schaffhausen ist der Wirtschaftsschluss grundsätzlich wie folgt festgesetzt:
Sonntag bis und mit Donnerstag: 23.00 Uhr (plus max. 30 Minuten Toleranz)
Freitag bis Samstag: 24.00 Uhr (plus max. 30 Minuten Toleranz)

Bewilligungen für längere Öffnungszeiten können für volle Stunden zwischen der ordentlichen Polizeistunde und 05.00 Uhr erteilt werden und sind kostenpflichtig. Jeder Betrieb hat innert 24 Stunden die Gaststätte mindestens für zwei aneinanderhängende Stunden zu schliessen. An hohen Feiertagen dürfen keine Verlängerungen bewilligt werden. Als hohe Feiertage gelten gemäss Ruhetagsgesetz Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und der Weihnachtstag.

Gastgewerbe Öffnungszeiten an Feiertagen 2023/2024

Gelegenheitswirtschaften
Für Anlässe, die im Voraus klar festgelegt und zeitlich eng begrenzt sind und sich während des Jahres nicht regelmässig wiederholen, können gastgewerbliche Gelegenheitswirtschaftsbewilligungen erteilt werden. Gesuchsformulare können bei der Stadtpolizei angefordert werden. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular nachstehend online herunterzuladen. Das Gesuch ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass einzureichen. Die Kosten der Bewilligung werden je nach Angebot und Dauer des Anlasses berechnet.

Gesuch für Gelegenheitswirtschaften

Checkliste für Festveranstaltende