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17.02.2016

Vernehmlassung zum Gesuch für das Label „Regionaler Naturpark“

Bis Ende 2016 müssen die am Projekt „Regionaler Naturpark Schaffhausen“ beteiligten Gemeinden dem Bund das Gesuch für das Naturpark-Label einreichen. Die Gesuchs-unterlagen liegen ab sofort bei der Stadtplanung am Kirchhofplatz für die Bevölkerung zur Einsicht auf.

Der Regionale Naturpark Schaffhausen befindet sich seit Anfang 2014 in der Errichtungsphase. Er erstreckt sich von Buchberg bis Thayngen über das Gebiet von elf Schaffhauser und zwei deutschen Gemeinden mit einer Fläche von insgesamt 193 km2. Während den beiden ersten Jahren der Errichtungsphase wurden über 45 Projekte aus den Bereichen Landwirtschaft, Gewerbe, Tourismus, Natur, Landschaft, Bildung und Kultur erfolgreich realisiert, darunter beispielsweise das Projekt "Schaffhauser Haus". Am 1. Januar 2018 steht mit dem Start der Betriebsphase der nächste wichtige Meilenstein an.
Um auch in Zukunft als Regionaler Naturpark anerkannt zu sein, müssen die Gemeindeversammlungen bzw. Gemeindeparlamente der beteiligten Gemeinden dem Labelgesuch bis Ende 2016 zustimmen. Im Hinblick auf diesen Entscheid wird nun eine Vernehmlassung zu den Grundlagen für das Labelgesuch durchgeführt.

Der Stadt Schaffhausen kommt für den Regionalen Naturpark eine wichtige Scharnierfunktion zu. Ihr Gemeindegebiet stellt die Verbindung zwischen den Gemeinden im Klettgau, Jestetten und Lotstetten sowie dem südlichen Kantonsteil im Westen mit den ebenfalls beteiligten Gemeinden Merishausen, Bargen und Thayngen im Osten dar. Da diese drei Gemeinden die für einen Park erforderliche zusammenhängende Mindestfläche von 100 km2 allein nicht erreichen, könnten sie ohne die Mitwirkung der Stadt Schaffhausen nicht Teil des Parkes werden.

Die Gesuchsgrundlagen (Park-Charta und Managementplan) werden den Gemeinden nun zur Vernehmlassung unterbreitet. Im Rahmen der Vernehmlassung haben auch alle  Einwohnerinnen und Einwohner und die interessierten Organisationen Gelegenheit, ihre Bemerkungen und allfällige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge bei ihrer Gemeinde einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen werden bei der Stadtplanung Schaffhausen, Kirchhofplatz 19 (Schulhaus Kirchhofplatz) während der Bürozeiten zur Einsicht aufgelegt. Sie sind auch im Internet auf

http://www.naturpark-schaffhausen.ch/de/downloads verfügbar.

Vernehmlassung Regionaler Naturpark

Stellungnahmen können bis Donnerstag, 31. März 2016 bei der Stadtkanzlei, Stadthaus, Postfach 1000, 8201 Schaffhausen oder stadtkanzlei.schaffhausen@stsh.ch eingereicht werden.


Ansprechpersonen:

Stadtschreiber Christian Schneider
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Christoph Müller, Geschäftsführer Regionaler Naturpark Schaffhausen
Telefon: +41 52 533 27 07
E-Mail: christoph.mueller@naturpark-schaffhausen.ch