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27.03.2013

Weiterhin gemeinsame Telefonvermittlung Stadt und Kanton

Kanton und Stadt Schaffhausen betreiben bereits seit Jahren die Telefonvermittlung der Verwaltungen gemeinsam. Die Vereinbarung wurde 1997 beschlossen und kürzlich erneuert, allerdings mit einem leicht erhöhten Beitrag seitens der Stadt.

Mit der Vereinbarung aus dem Jahr 1997 haben die Stadt Schaffhausen und der Kanton beschlossen, eine gemeinsame Telefonvermittlung bzw.- zentrale für die Verwaltungen von Kanton und Stadt Schaffhausen unter Verantwortung des Kantons zu betreiben. Die Stadt Schaffhausen entschädigt den Kanton für den Betrieb der Telefonzentrale und für die Sicherstellung der Dienstleistung für ihre Verwaltung.

Da sich diese Zusammenarbeit bestens bewährt hat, erneuerten Stadt und Kanton Schaffhausen jetzt den Vertrag. Eine Überprüfung der Vereinbarung im Rahmen des Entlastungsprogramms des Kantons ESH3 ergab, dass die Entschädigungen der Stadt Schaffhausen anzupassen sind, da der derzeitige Kostenverteiler den realen Kosten nicht mehr entsprach. Das Finanzreferat der Stadt und die Staatskanzlei führten entsprechende Verhandlungen. Statt bisher 41'000 Franken zahlt die Stadt neu 64'000 Franken plus Mehrwertsteuer pro Jahr an den Kanton. Dies ist aufgrund des Synergieeffekts immer noch erheblich günstiger als eine eigene Telefonzentrale. Da die Vereinbarung ab 1.Juli 2013 gilt, musste für das zweite Halbjahr, in dem bereits der höhere Beitrag gezahlt werden muss, ein Nachtragskredit von 10'000 Franken vom Stadtrat bewilligt werden.


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Peter Neukomm, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 5212
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Leiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 5242
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch