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08.08.2013

Öffentlichkeit soll aktiver bei Planungsvorhaben mitwirken können

Der Stadtrat strebt bei der Planung und Umsetzung von Projekten in der Stadt- und Raumplanung eine stärkere Berücksichtigung der öffentlichen Meinung an. Künftig sollen Anspruchsgruppen bei der Planung von Projekten gezielt in die Diskussion einbezogen werden und so bei der Ausgestaltung mitwirken können. Die städtische Planungskommission konnte die angestrebte aktive Mitwirkung in den vergangenen Jahren nicht ausreichend erfüllen. Sie wurde deshalb zugunsten neuer Mitwirkungsformen aufgelöst.

Um den Dialog zwischen der Planungsbehörde und der Bevölkerung zu fördern, wurde 1999 die städtische Planungskommission gebildet. Die Kommission zählte knapp 30 Mitglieder. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten, dass die Planungskommission die ursprünglich angestrebte aktive Mitwirkung bei der Planung nicht mehr in befriedigender Weise erfüllen konnte. Die heutige Lösung wird sowohl von Kommissionsmitgliedern als auch vom Stadtrat nicht als Ziel führend empfunden.

Bereits bei der Neuwahl der Mitglieder 2005 stellte der Stadtrat fest, dass eine intensive Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der Stadtentwicklung zu wenig stattfand. Der Austausch und intensive Gespräche kamen zu kurz. Thematisch sollte die Planungskommission im Sinne der nachhaltigen Stadtentwicklung deshalb vermehrt zu sozialen wie auch wirtschaftlichen Themen geöffnet werden. Die Neufokussierung ist jedoch nicht gelungen. Erneut stellte der Stadtrat fest, dass die Gruppe zu gross ist, um als 'Think Tank' zu funktionieren und einen Beitrag im jeweiligen Entwicklungsprozess zu leisten. Die Planungskommission wird daher zugunsten neuer Mitwirkungsformen aufgehoben.

Meinung unmittelbar einbringen
Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz (Art.4) ist die Mitwirkung vorgesehen und Planungsaufgaben durch die Behörden müssen der Bevölkerung bekannt gemacht werden. Die Pläne sind öffentlich und die Bevölkerung muss bei Planungen in geeigneter Weise mitwirken können. Diese Mitwirkung wird auch gemäss dem Schaffhauser Baugesetz (Art. 3) verlangt. Richt- und Nutzungsplanungen müssen von den Gemeinden rechtzeitig der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Auch in der aktuellen Bauordnung (Art. 7) ist festgeschrieben, dass die Öffentlichkeit in die Richtplanung einbezogen werden muss. Das geplante gezielte Mitwirken im Sinne eines verstärkten Einbezuges der Öffentlichkeit bei konkreten Planungs- und Entwicklungsprojekten hat für den Stadtrat einen grossen Stellenwert. Der Einbezug der Öffentlichkeit bei städtischen Vorhaben soll deshalb künftig Ziel führender und effektiver gestaltet werden.

Vorgesehen ist, bei Projekten der Stadtplanung und -entwicklung gezielt Veranstaltungen durchzuführen und bezogen auf das jeweilige Projekt geeignete Mitwirkungsgremien zu bilden. Somit werden die breite Öffentlichkeit, Vereine (darunter insbesondere Quartiervereine) und Fachverbände über Planungen rechtzeitig direkt informiert. Deren Meinungen können unmittelbar eingebracht, diskutiert, ausgewertet und in die weitere Planung einbezogen werden.

Anliegen besser berücksichtigen
Mit diesem gezielten Einbezug der Bevölkerung bei konkreten Projekten und Planungen wird eine Verbesserung der Berücksichtigung der öffentlichen Meinung erreicht werden. Darauf legt der Stadtrat Wert. Des Weiteren werden Baureferent und Bereichsleiter regelmässig die Interessenvertreter (z.B. Verkehrsverbände, Umweltverbände, Dachverbände des Baugewerbes, Quartiervereine usw.) zu einem Informations- und Meinungsaustausch im kleinen Rahmen treffen, was wiederum den Mitwirkungsprozess optimiert. Auch ist zu Beginn der Legislatur 2013 - 2016 die Gruppe "Stadtentwicklung/Megathemen" geschaffen worden. Bei Themen, die in diesem Bereich relevant sind, werden Einzelveranstaltungen durchgeführt, damit sich die breite Bevölkerung einbringen kann.

Mit dieser Lösung besteht somit auch nicht länger eine Konkurrenzsituation zwischen der Planungskommission und der Fachkommission Bau des Grossen Stadtrates, wo künftig ebenfalls vermehrt Planungsvorhaben zur Diskussion gestellt werden sollen.

Der Stadtrat ist davon überzeugt, in einer Zeit, in der die Bevölkerung starkes Interesse an Fragen der Stadtentwicklung und Raumplanung zeigt, gleichzeitig aber auch in Bezug auf die Stadtentwicklung sensibilisiert ist, mit der Neuausrichtung der Mitwirkung deren Anliegen besser berücksichtigen zu können.


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon:+41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch