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24.01.2014

Solarstromanlagen werden weiterhin gefördert

Auch 2014 wird die Realisierung von Solarstromanlagen in der Stadt und im Kanton Schaffhausen finanziell unterstützt.

Für die Förderung von Solarstromanlagen stehen 2014 Jahr insgesamt 820'000 Franken zur Verfügung. Davon entfallen 500'000 Franken auf das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS AG), 300'00 Franken auf die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall (SH POWER) und 20'000 Franken auf das Elektrizitätswerk Hallau. Mit den För-derbeiträgen wird der schrittweise Ersatz der Kernenergie und die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Kanton Schaffhausen unterstützt.

Voraussichtlich ab 1. April 2014 richtet der Bund die neuen Einmalförderbei-träge für Eigenbedarfsanlagen bis 30 Kilowatt Leistung aus. Neue Gesuche werden allerdings frühestens ab 2015 eine Förderzusage erhalten. Aus die-sem Grund wird auch 2014 eine kantonale Solarstromförderung für Bauherren angeboten werden. Unterstützt werden Anlagen bis maximal 28 Kilowatt Peak (kWp). Vorgesehen ist eine Förderung von 800 Franken pro Kilowatt installierte Leistung. Das Förderprogramm wird von der kantonalen Energiefachstelle vollzogen. Gesuche können ab sofort eingereicht werden. Die Förderbeiträge werden solange ausgerichtet, bis die bewilligten Mittel ausgeschöpft sind. Im Rahmen des letztjährigen Förderprogramms wurden 68 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 717 kWp bewilligt.