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25.11.2009

Anpassung des Gebührenreglements der Bibliotheken

Der Stadtrat entschied an seiner letzten Sitzung, das Gebührenreglement der Bibliotheken auf den 1. Januar 2010 anzupassen. Die Umtriebsentschädigung für Reservationen wird abgeschafft. Dafür wird der Preis für die Fernleihen auf die entstehenden Fremdkosten angehoben.

Der bislang verlangte Beitrag für die Reservation eines bereits ausgeliehenen Mediums von einem Franken entfällt. Er diente ursprünglich für das Porto der Mitteilung, dass die gewünschte Ausleihe abholbereit ist. Heutzutage erfolgen diese Informationen jedoch in der Regel mittels automatisch generierter E-Mail. Auch die Reservation wird vom Benutzer selber am Bildschirm erfasst. Zudem fördert die Möglichkeit, ein schon ausgeliehenes Medium kostenlos vorzumerken, dessen Nutzung und die Frequenzen. Die Gebühr für die Fernleihe von bisher fünf Franken muss hingegen den effektiven Kosten angepasst werden. Fernleihen sind Bücher, die bei einer anderen Bibliothek angefordert werden, um sie dem Kunden auszuleihen. Die Bezugsstellen verrechnen dafür zehn Franken, unabhängig davon, ob sie die Werke an Privatpersonen oder andere Bibliotheken ausleihen. Mit der Erhöhung der Fernleihgebühr auf zehn Franken pro Band werden diese Fremdkosten abgedeckt. Die Vermittlung durch die Stadtbibliothek bleibt weiterhin kostenlos.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Dr. René Specht, Bereichsleiter Bibliotheken   (erreichbar ab DO 26.11.09)
Tel.: +41 52 624 82 62
E-Mail: rene.specht(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Tel.: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch