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09.09.2014

Stadt sichert gemeinnützigen Wohnraum mit Grundstückserwerb

Der Stadtrat hat beschlossen, ein Grundstück am Rothüsliweg in Schaffhausen von den SBB zu kaufen und es im Baurecht an die Eisenbahner-Baugenossenschaft abzugeben. Bereits seit 1965 stehen Mehrfamilienhäuser, die vornehmlich von Familien bewohnt sind, auf dem Grundstück. Die Stadt will auf diese Weise Hand bieten, damit dieser gemeinnützige Wohnungsbau erhalten bleibt.


Die Eisenbahner-Baugenossenschaft Schaffhausen (EBS) ist seit 1. Juli 1966 Baurechts-nehmerin einer Parzelle am Rothüsliweg, die den SBB gehört. Die EBS  hat das Grundstück mit sechs Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage bebaut hat. Das Baurecht endet am 30. Juni 2056. Die SBB will nun das Grundstück vorzeitig verkaufen. Die Genossenschaft als Baurechtsnehmerin möchte verhin¬dern, dass die Parzelle auf dem freien Markt in „falsche Hände“ gerät und sicherstellen, dass der gemeinnützige Wohnraum weiter bestehen bleibt. Sie ist deshalb mit dem Ersuchen an die Stadt herangetreten, das Grundstück zu erwerben und das Baurecht zu übernehmen. Der Stadtrat hat daraufhin den Kauf des Grundstücks zulasten des Rahmenkredits für Land- und Liegenschafterwerb zur Übernahme des Baurechts von den SBB beschlossen.

Der Stadtrat weist darauf hin, dass der Kauf von Grundstücken zum Erhalt oder zur Schaffung von gemeinnützigem Wohnraum sowohl der Immobilienstrategie als auch der angepassten Wohnraumentwicklungsstrategie entspricht. Mit dem Kauf des Grundstücks und der Übernahme des Baurechts stellt der Stadtrat sicher, dass der dort vorhandene Wohnraum gemeinnützig bleibt und entzieht ihn allfälliger Spekulation.

Auf Wunsch des Stadtrats soll der bestehende Baurechtsvertrag zwischen der EBS und den SBB unverändert übernommen werden und nicht an die Bestimmungen der Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken im Baurecht der Stadt angepasst werden. Die zu übernehmenden Bedingungen sind für die Stadt vorteilhafter, was aufgrund des finanziellen Engagements der Stadt beim Landkauf vertretbar ist. Die Zustimmung zu diesem Vorgehen seitens der Genossenschaft liegt vor.

Die Stadt zahlt den SBB für die Parzelle 2'155'000 Franken über den Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb. Der Baurechtszins, den die Stadt von der Eisenbahner-Baugenossenschaft erhält, beträgt 48'295 Franken pro Jahr. Gemäss Stadtverfassung wird die Übernahme eines Baurechts gleich behandelt wie die Einräumung eines Baurechts, weshalb der Grosse Stadtrat abschliessend darüber zu befinden hat.

 

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch