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11.11.2014

Verordnung über die Finanzkontrolle für die Stadt Schaffhausen

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat den Entwurf für eine Verordnung über die Finanzkontrolle für die Stadt Schaffhausen. Die Vorlage geht zurück auf das Anliegen der Geschäftsprüfungskommission (GPK), die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle und Behörden und Verwaltung der Stadt Schaffhausen gesetzlich zu regeln. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle erleichtert und die Zusammenarbeit mit den städtischen Behörden gestärkt werden.

Grundsätzlich gilt das kantonale Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden gemäss dessen Art. 1 Abs. 2 zwar in weiten Teilen auch für Gemeinden. Ausgenommen ist jedoch der Abschnitt über die Finanzkontrolle. Aufgrund dieser Regelungslücke müssen die Regelungen über die Finanzkontrolle für die Stadt in einer eigenen Verordnung erlassen werden.

Die Verordnung regelt die Kompetenzen und Aufgaben der Finanzkontrolle als oberstes Fachorgan der städtischen Finanzaufsicht. Sie übernimmt inhaltlich im Wesentlichen die Regelungen, wie sie auch auf kantonaler Ebene gelten. Eine besondere Regelung besteht für die vom Stadtrat eingesetzten Baukommissionen, die bereits bei der Ausführung von Bauprojekten durch die Finanzkontrolle begleitet werden können.

Art. 4 Abs. 3 gewährleistet (analog der entsprechenden kantonalen Regelung), dass die Finanzkontrolle direkt mit der städtischen GPK verkehren kann. Dies ermöglicht es der GPK, der Finanzkontrolle direkt Prüfungsaufträge zu erteilen, zu denen diese der GPK anschliessend direkt Bericht erstatten kann.

Ansprechperson:

Stadtrat Peter Neukomm, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch