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23.12.2014

Bauvorhaben im Dorfkern von Herblingen muss überarbeitet werden

Der Stadtrat heisst das Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern gut, welche eine Petition gegen ein Bauvorhaben im Dorfkern von Herblingen eingereicht hatten.

Am 16. Oktober 2014 reichten Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Herblingen mit 741 Unterschriften die Petition „Keine Bausünden in Herblingen - Schutz dem Dorfcharakter jetzt“ gegen ein Bauvorhaben in der Dorfkernzone Herblingen ein. Die Unterzeichnenden fordern darin unter anderem vom Stadtrat, den  Dorfkern Herblingen vor baulichen Auswüchsen zu schützen, Verdichtung nur bei Erhalt des Dorfbildes zu erlauben und den Erhalt des Dorfkerns höher zu gewichten als Interessen von Investoren. Der Eigentümer der Parzelle GB Nr. 20024 in Herblingen hatte im August 2014 ein Baugesuch eingereicht.

In der Bauordnung der Stadt Schaffhausen werden hohe Anforderungen an Bauvorhaben in den Dorfkernzonen Herblingen, Buchthalen und Hemmental gestellt. Grundsätzlich ist dabei der Charakter der ehemals eigenständigen Bauerndörfer zu wahren und das dörfliche Erscheinungsbild zu erhalten. Um die baurechtlich festgelegten hohen Qualitätsanforderungen sicherzustellen, hat der Stadtrat für städtebaulich wichtige Bauvorhaben eine Stadtbildkommission eingesetzt. Die Stadtbildkommission berät den Stadtrat als Fachgremium mit dem Ziel, die architektonische und gestalterische Qualität zugunsten des Stadtbildes zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln. Diese Qualitätsprüfung wurde beim vorliegenden Bauvorhaben auf der Parzelle GB Nr. 20024 durchgeführt. In der Stellungnahme der Stadtbildkommission zum Baugesuch wurden die relevanten Mängel hinsichtlich der städtebaulichen Einpassung erkannt und festgehalten.

Der Stadtrat gelangt vor dem Hintergrund der erwähnten Ausgangslage und den Erwägungen zum Schluss, dass eine qualitätsvolle Entwicklung der Dorfkerne in der Stadt Schaffhausen zwar möglich sein muss, dabei aber der Charakter und das Erscheinungsbild nachhaltig zu sichern sind. Den Anliegen der Petenten für den Dorfkern Herblingen wird insofern Rechnung getragen, als die bestehenden Qualitätsanforderungen an das Bauen in den Dorfkernen mit Gestaltungsrichtplänen konkretisiert werden, um in Zukunft Anwohner, Bauwillige und Investoren bei der Ausarbeitung von Projekten besser zu unterstützen.

Das vorliegende Baugesuch auf der Parzelle GB Nr. 20024 erachtet der Stadtrat als nicht bewilligungsfähig. Er strebt deshalb eine Überarbeitung des Projektes mit der Bauherrschaft an. Zusätzlich wird der Stadtrat zukünftig auch bei privaten Bauvorhaben die jeweiligen Eigentümer, beziehungsweise die Bauwilligen, für den Einbezug der Anwohnerinnen und Anwohner wie auch der Quartiervereine sensibilisieren.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 79 827 10 65 ( heute 15 Uhr bis 15.30 Uhr)
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch