Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
27.05.2009

Umtriebsgebühr für vergessene Abonnemente

Die Verkehrsbetriebe der Stadt Schaffhausen führen eine Umtriebsgebühr für vergessene Abonnemente ein. Dies beschloss der Stadtrat an seiner gestrigen Sitzung. Damit übernehmen die Verkehrsbetriebe eine Regelung, die auch bei den Partnerunternehmungen im Tarifverbund gilt.

Praktisch alle Verkehrsunternehmungen in der Schweiz verlangen eine Umtriebsentschädigung, wenn vergessene Abonnemente nachträglich vorgewiesen werden müssen. Dies gilt auch für die an den allgemeinen schweizerischen Tarifen beteiligten Partnerunternehmen der VBSH im FlexTax-Tarifverbund. Bei den VBSH mussten die Umtriebe bisher nicht entschädigt werden. Einzig das vergessene Abo musste in der Ticketeria vorgewiesen werden.

Leider hat die Zahl der vergessenen Abonnemente in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Dies führt zu einem immer grösseren administrativen Aufwand und die Aufgabe der Kontrolleure wird zunehmend erschwert. Daher wird neu wie im öffentlichen Verkehr heute in der ganzen Schweiz üblich eine bescheidene Bearbeitungsgebühr von fünf Franken erhoben. Die effektiven Kosten werden damit nicht gedeckt. Der Stadtrat hat die Vollzugsbestimmungen zum Tarif der Verkehrsbetriebe (RSS 7400.0) entsprechend angepasst. Die neue Regelung gilt ab 1. Juni 2009.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Stadtrat Peter Käppler, Bau- und Verkehrsreferent
Tel.: +41 52 632 52 13
E-Mail: peter.kaeppler(at)stsh.ch

Marcel Gfeller, Kaufmännischer Leiter VBSH/RVSH
Tel.: +41 52 644 20 50
E-Mail: marcel.gfeller(at)vbsh.ch