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25.06.2015

Jahresrechnung 2014: Korrektur Steuereinnahmen um -1.7 Mio. Franken

Durch eine nachträgliche Korrektur der Steuereinnahmen um 1.7 Mio. Franken verringert sich der Ertragsüberschuss der Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Schaffhausen auf 5.2 Mio. Franken.

Im Rahmen der Prüfung der Steuerrestanzen durch die Finanzkontrolle zeigte sich, dass die Gemeinde-Steuereinnahmen der Stadt Schaffhausen 2014 um rund 1.7 Mio. Fr. nach unten korrigiert werden müssen.
Der Grund dafür ist eine fehlerhaft eingereichte Selbstdeklaration (Steuererklärung) für das Steuerjahr 2013. Um grössere Nachzahlungen für den Steuerzahler zu verhindern und ein realistisches Steuersoll in den Büchern abzubilden, passen die Steuerbehörden das provisorische Steuersoll üblicherweise auf der Basis der eingehenden Selbstdeklaration an. Dies wurde auch im vorliegenden Fall so gemacht, aber ohne die ungewöhnlich hohe Selbstdeklaration zu hinterfragen. Bei der endgültigen Veranlagung 2013 wurde der Fehler durch die Steuerbehörden entdeckt und korrekt veranlagt, jedoch die Daten für die Folgeperioden nicht angepasst. Weil auch der Steuerpflichtige nicht auf die ausserordentlich hohe Steuerrechnung reagierte, blieb der Fehler bis zur Revision durch die Finanzkontrolle unentdeckt.
Die Feststellung dieses Sachverhaltes fand während der Behandlung der Jahresrechnung in der Geschäftsprüfungskommission (GPK) statt. Die GPK folgte der Empfehlung des Finanzreferates, aus Transparenzgründen eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Damit wird der Grundsatz erfüllt, in der Rechnung möglichst die realen Verhältnisse periodengerecht abzubilden.
Durch diese Korrektur verringert sich der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung um 1.7 Mio. Franken auf rund 5.2 Mio. Franken (gegenüber ursprünglichen 6.9 Mio. Franken).
Die Abnahme der städtischen Jahresrechnung durch den Grossen Stadtrat ist auf die Sitzung vom 30. Juni 2015 traktandiert. Die GPK beantragt dem Parlament die Genehmigung der Jahresrechnung mit der Korrektur der Steuereinnahmen.
Die Prozesse und Plausibilisierungen werden in Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung überprüft, um in Zukunft solche Fehler zu vermeiden.

Link zum Bericht und Antrag der GPK mit Beilage 1 und 2


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Website: www.stadt-schaffhausen.ch