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02.09.2015

Neue Wohnformen im Alter in der Stadt

Der Stadtrat möchte ein möglichst breites und differenziertes Wohnangebot in den Alterszentren. Er unterscheidet künftig deshalb zwischen Pflegewohngruppen und Servicewohnungen. Die Anpassung und Angebotsdifferenzierung wird eine Reihe von Taxanpassungen nach sich ziehen. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurden bereits informiert.

Am 18. März 2014 stimmte der Grosse Stadtrat mit der Vorlage zur Beantwortung der Motion Winzeler „Förderung vielfältiger Wohnformen im Alter“ der städtischen Alterspolitik „Zu Hause alt werden“ zu. Damit wird den Bedürfnissen der älteren Menschen nach Selbstbestimmung und dem häufigen Wunsch, im gewohnten Umfeld wohnen bleiben zu können, entsprochen. Der Stadtrat zeigt in der Vorlage auf, dass in der Stadt Schaffhausen ein überdurchschnittlich grosses Bettenangebot in den stationären Einrichtungen besteht. Dies auch als Folge des fehlenden altersgerechten Wohnraums. Obwohl viele der älteren Menschen noch autonom und selbständig zu Hause leben könnten, wenn sie eine barrierefreie Wohnung hätten, treten sie mangels Alternativen in ein Alterszentrum ein.

Das Sparprogramm des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen (EP14) hat leider auch einen grossen Einfluss auf die Angebots- und somit die Taxstruktur in den Alterszentren. Auf der einen Seite muss die Stadt Wohnraum schaffen, welcher mit Ergänzungsleistungen zur AHV bezahlbar ist. Auf der anderen Seite muss sie dafür sorgen, dass die Abgrenzung zwischen der Pflege und anderen Wohnformen klarer wird und nur noch pflegebedürftige Personen in die Pflegestationen bzw. Pflegewohngruppen aufgenommen werden. Bei den Hauswirtschafts- und Betreuungszuschlägen strebt die Stadt eine bessere Lösung an, welche weniger von der BESA (BewohnerInnen Einstufungs- und Abrechnungssystem)-Pflegestufe abhängig und verbrauchergerechter ist. Bereits im November 2012 hielt der Stadtrat fest, dass Seniorinnen und Senioren mit leichtem Betreuungs- und Pflegebedarf in der Regel in eine selbständige Wohnform eintreten sollen, während pflegebedürftige Personen in der Regel eine Umgebung mit einem 24-Stunden- Pflegeangebot benötigen.

Der Stadtrat hat sich letzten Juni mit der entsprechenden "Bau- und Bedarfsplanung 65+" und der damit zusammenhängenden Taxgestaltung in den Alterszentren befasst und folgende Anpassung beschlossen.

Ab 2016 zwei Wohnformen: Servicewohnen und Pflegewohngruppe

Der Stadtrat möchte ein möglichst breites und differenziertes Angebot in den Alterszentren. Er unterscheidet künftig deshalb in Pflegewohngruppen (Pflegestufe 4-12) und Servicewohnungen (bis Pflegestufe 3). Pflegewohngruppen verfügen über eine 24-Stunden-Pflegepräsenz. Es werden auch Menschen mit komplexen Pflegesituationen betreut.

Im Servicewohnangebot braucht es nur bei Bedarf Pflegepersonal. In den Leistungen inbegriffen sind hier Verpflegung, Reinigung, Wäschebesorgung, Hauswartdienst, Notrufanlage und ein Angebot zur Tagesgestaltung. Bewohnerinnen und Bewohner von Alterswohnungen mit einem Servicepaket weisen einen geringen bis mittleren Pflegebedarf auf, eine Anbindung an ein Heim ist keine Notwendigkeit, aber ein Vorteil, insbesondere um bei Bedarf sofort eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.

Die Angebotsdifferenzierung wird eine Reihe von Taxanpassungen nach sich ziehen. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurden bereits detailliert informiert, und die Zentrumsleiter stehen für Fragen zur Verfügung. Personen, welche bereits heute in einem Alterszentrum leben und von einer Taxerhöhung betroffen sind, werden durch entsprechende Taxerlasse im kommenden Jahr entlastet. Finanziell ist die Anpassung im Budget 2016 ausgewiesen und kostenneutral. Der Stadtrat hofft, mit dieser Angebotsdifferenzierung dem Wohn- und Betreuungsbedürfnis der Menschen nun stärker zu entsprechen.



Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: + 41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer@stsh.ch