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28.09.2015

VBSH: Neue Busse mit Videoüberwachung

In diesen Tagen werden zwei neue Busse der Verkehrsbetriebe Schaffhausen in Betrieb genommen. Die beiden Standardbusse sind zur Erhöhung der Sicherheit mit Videokameras ausgerüstet. Der Stadtrat hat zum Schutz vor Missbrauch in Ergänzung zum Bundesrecht ein Reglement erlassen.
In diesen Tagen werden die zwei neusten Fahrzeuge der städtischen Busflotte des Modells «Citaro C2» von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen (VBSH) in Betrieb genommen. Die beiden Busse sind bereits ab Werk standardmässig mit jeweils vier Kameras ausgerüstet. Die damit erstellten Aufzeichnungen werden auf einer Harddisk lokal gespeichert und kontinuierlich überschrieben.
Die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich genügend auf Bundesebene geregelt (Videoüberwachungs¬ver¬ordnung ÖV vom 4. November 2009). Im Wissen um die Sensibilität der Bevölkerung für die Videoüberwachung hat der Stadtrat in Ergänzung zum Bundesrecht zum Schutz vor Missbrauch ein Reglement erlassen. Das neue Reglement lehnt sich an den bestehenden städtischen Bestimmungen für die punktuelle Videoüberwachung auf öffentlichem Grund an. Es schränkt unter anderem die Zugriffsmöglichkeit auf die Aufnahmen stark ein. Die Auswertung der Videobilder wird nur innerhalb einer gewissen Frist und ausschliesslich durch die Schaffhauser Polizei zugelassen. Die VBSH selbst dürfen die Videoaufnahmen nicht auswerten. Kommt es beispielsweise zu einem Fall von Vandalismus im Bus oder gar einem Übergriff auf andere Passagiere, werden die Datenträger der Polizei für die Strafverfolgung übergeben. Zudem müssen alle mit Videoüberwachung ausgerüsteten Fahrzeuge mit klar ersichtlichen Piktogrammen gekenn¬zeichnet werden.
Beim Kameraeinsatz geht es vorab darum, die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals zu erhöhen. Passagiere im öffentlichen Verkehr, besonders in den S-Bahn- oder Thurbo-Komposi-tionen, aber auch in den modernen Fernverkehrszügen, sind es sich bereits gewohnt, dass Video-kameras zur Standard¬aus¬rüstung der Fahrzeuge gehören – dies wird inskünftig auch bei den Bussen der städtischen Verkehrs¬betriebe der Fall sein.
Die VBSH sind nicht die ersten Busbetriebe in der Schweiz, die Videoüberwachung zum Schutz der Fahrgäste und des Personals einsetzen. Erfahrungen anderer Transportunternehmen haben gezeigt, dass die Videoüberwachung auch ein wirksames Mittel gegen Vandalismus ist. Wenn potenzielle Vandalen damit rechnen müssen, zur Rechenschaft gezogen zu werden, sehen viele von einer Tat ab. Bei Vergleichen in Zürich mit Fahrzeugen ohne Videoüberwachung hat sich gezeigt, dass die Schadenquote rund zwei Drittel höher ist.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 10
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch