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25.01.2016

Stadtrat stellt Sanierungsstrategie für das Stadthausgeviert vor

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Sanierung des Stadthausgevierts ausgearbeitet. Mit dem Ziel, den nördlichen Teil des Gevierts möglichst rasch zu sanieren und einer Gewerbe- und Wohnnutzung zuführen zu können, soll dieser Teil im Baurecht ausgeschrieben werden. Der vordere Teil mit dem Stadthaus und Haus Eckstein soll weiterhin durch die Verwaltung genutzt werden. Für die Zentralisierung der Verwaltung wird ein optionaler Verwaltungsneubau im heutigen Polizeihof vertieft überprüft.

Das Stadthausgeviert befindet seit 1979 vollständig im Eigentum der Stadt. Mit Ausnahme des Stadthauses und des Hauses Eckstein ist es baulich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand. In den letzten Jahren sind verschiedene Projekte zur Sanierung des Stadthausgevierts gescheitert, meist wegen der Finanzierung.
Die Büros der Stadtverwaltung sind heute auf zahlreiche Standorte in der Altstadt verteilt. Schon lange besteht der Wunsch, die Stadtverwaltung im Stadthausgeviert an einem zentralen Standort zusammenzuführen. Damit würden andere Altstadtliegenschaften, in denen heute Verwaltungsabteilungen untergebracht sind, frei und es könnten betriebliche Vorteile genutzt werden.
Das städtische Hochbauamt hat in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege eine Sanierungsstrategie für das Stadthausgeviert erstellt. Diese enthält eine Studie zu Bauprojekten, ungefähren Investitionskosten und Nutzungsmöglichkeiten.
Der nördliche Teil (Finanzliegenschaften-Teil) des Gevierts eignet sich wegen der kleinförmigen Strukturen und der unterschiedlichen Niveauhöhen nicht für die Nutzung der Verwaltung. Stattdessen ist eine Wohn- und Gewerbenutzung (Läden, Büro, Gastronomie) vorgesehen. Das Investitionsvolumen für den nördlichen Teil wird auf 19.6 Millionen Franken (+/-25%) geschätzt.
Der südliche Teil mit dem Stadthaus und der Liegenschaft Eckstein (Verwaltungsliegenschaften-Teil) soll weiterhin von der Verwaltung genutzt werden, optional ergänzt mit einem Verwaltungsneubau im heutigen Polizeihof mit einer Geschossfläche von 1‘790 m2, der die bestehenden Gebäude verbinden würde. Das Investitionsvolumen beträgt mit dem Verwaltungsneubau 12.7 Millionen Franken, ohne Verwaltungsneubau 6.8 Millionen Franken. In beiden Varianten entsteht im Zentrum ein öffentlich zugänglicher Klostergarten.
Der Stadtrat möchte die Entwicklung des Stadthausgeviertes möglichst rasch vorantreiben und schlägt in der Vorlage ein Vorgehen vor, das die finanziellen, zeitlichen und politischen Umsetzbarkeitschancen maximiert. Der Finanzliegenschaften-Teil soll im Baurecht abgegeben werden. Das Projekt für den Verwaltungsliegenschaften-Teil soll in den Varianten mit und ohne Verwaltungsneubau vertieft ausgearbeitet werden.
Mit der heute vorgestellten Vorlage beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat die Zustimmung zum aufgezeigten Vorgehen. Konkret sollen zwei Aufträge erteilt werden:
– Für den Finanzliegenschaften-Teil: Der Grosse Stadtrat beauftragt den Stadtrat, den nördlichen Teil im Baurecht auszuschreiben und bewilligt für die Vorarbeiten einen Kredit von 470‘000 Franken.
– Für den Verwaltungsliegenschaften-Teil: Der Grosse Stadtrat beauftragt den Stadtrat mit der vertieften Prüfung des Projektes für die Zusammenführung der Verwaltung in beiden Varianten, mit und ohne Verwaltungsneubau. Für die Prüfung wird ein Kredit von 267‘000 Franken bewilligt. Basierend auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird der Stadtrat dem Parlament eine Investitionskredit-Vorlage unterbreiten.

Link zur Vorlage