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11.03.2016

Herblingermarkt – nachhaltige Erweiterung geplant

Der Herblingermarkt soll in den nächsten Jahren vergrössert werden. Der neue private Quartierplan Stüdliacker, der im Januar vom Stadtrat beschlossen wurde, schafft die Basis für eine möglichst nachhaltige Erweiterung des Einkaufszentrums. Der Stadtrat verspricht sich davon eine bessere Positionierung des Gewerbes gegenüber der harten ausserkantonalen und ausländischen Konkurrenz. Ein Bauprojekt liegt noch nicht vor.

Ziel des privaten Quartierplans ist es, die gewünschte Erweiterung zu ermöglichen, gleichzeitig aber Massnahmen vorzusehen, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen und eine haushälterische Nutzung des Baulandes sicherzustellen. Die Eigentümer und die Stadt sind bei der Erstellung des Quartierplans an das eidgenössische Raumplanungsgesetz, das kantonale Baugesetz und die städtische Bauordnung gebunden.

Wichtigster Ausfluss aus diesen Vorgaben ist, dass für die Erweiterung kein zusätzliches Land beansprucht werden darf – es werden also keine Wiesen oder Äcker im Umfeld verbaut. Deshalb wird für das Erweiterungsprojekt die maximal mögliche Gebäudehöhe genutzt und die Parkplätze werden zum Teil unterirdisch verlegt. Die Eigentümer sind zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine maximal vorgeschriebene Anzahl Fahrten eingehalten wird.

Der Stadtrat begrüsst die geplante Erweiterung des Einkaufszentrums, geht es doch darum, dem Gewerbe zu ermöglichen, sich in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besser zu positionieren. Ein Bauprojekt liegt zurzeit noch nicht vor. Die Erweiterung soll in Etappen erfolgen und wird auch den Aspekten der Verkehrsführung im Quartier Rechnung tragen, um eine zusätzliche Belastung zu verhindern. Der Stadtrat erhofft sich, dass mit der Erweiterung des Einkaufszentrums auf Stadtgebiet die weitere Abwanderung von Kundschaft in Einkaufszentren im Ausland oder ausserkantonal zumindest teilweise verhindert werden kann und die entsprechende Wertschöpfung wieder vermehrt in der Stadt Schaffhausen stattfindet. Ganz besonders wichtig ist dem Stadtrat, dass mit der Erweiterung zusätzliche attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden können. Von erheblicher Bedeutung ist für den Stadtrat auch der Umstand, dass sich die Eigentümerschaft und die Betreiberin in der vorliegenden schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt u.a. verpflichten,
- vor Baueingabe die Stadt zu kontaktieren und anzuhören sowie die Interessen der Altstadt angemessen zu berücksichtigen;
- zugunsten der Interessen der Altstadt einen einmaligen Beitrag von 150'000 Franken in den Stadtentwicklungsfonds einzuzahlen.

Zu beachten ist, dass sich der Stadtrat seit vergangenem Jahr aktiv und in enger Zusammenarbeit mit der Pro City den Fragen der Innenstadtentwicklung widmet.

Der private Quartierplan wurde von den Grundeigentümern in Zusammenarbeit mit der Stadt erstellt. Anfangs dieser Woche fand eine Vorinformation der Eigentümer mit den Vertretern der Pro City, dem Quartierverein Herblingen und dem Gewerbeverband statt. Der Quartierplan wurde im Januar 2016 vom Stadtrat beschlossen. Er wird am Freitag, 11. März 2016 im Amtsblatt publiziert und während einer Frist von 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Zuständig für die Genehmigung des Quartierplans ist der Kanton.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tanja Geuggis, Stadtplanung (erreichbar Freitag von 9 bis 11 Uhr )
Telefon: + 41 52 632 53 28
E-Mail: tanja.geuggis(at)stsh.ch