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31.03.2016

Videoüberwachung wird auf den Bahnhof ausgeweitet

Seit November 2010 werden bestimmte Areale in der Schaffhauser Innenstadt mit Kameras überwacht. Da der Bahnhof Schaffhausen einen Schwerpunkt in der Prävention und der Verfolgung von Delikten darstellt, hat der Stadtrat jetzt beschlossen, in diesem Bereich vier zusätzliche Kameras zu installieren. 

Der Stadtrat hatte bereits im März 2015 der AG Videoüberwachung den Auftrag erteilt, in Absprache mit den SBB die Situation an der Bahnhofstrasse vertieft abzuklären. In den letzten Jahren ist die Bahnhofstrasse zu einem Brennpunkt geworden und der Stadtrat erachtet es als sinnvoll, die punktuelle Videoüberwachung auf dieses Areal auszuweiten. Dies bestätigt auch der Schlussbericht "Sichere Städte 2025" des Schweizerischen Städteverbands welcher darauf hinweist, dass Bahnhofsareale generell zu den lokalen Hotspots gehören, an denen Menschen sich unsicher fühlen und an denen vermehrt Straftaten begangen würden. Gemäss dem Reglement über die punktuelle Videoüberwachung auf öffentlichem Grund besteht bei der Bildung neuer Brennpunkte die Möglichkeit, die Video-Überwachungsanlage nach einer entsprechenden Evaluation um weitere Kameras zu ergänzen.

Für die Evaluation, ob dies am Bahnhof Schaffhausen zutrifft, wurde die Situation in enger Zusammenarbeit mit der Firma Securiton vor Ort eingehend überprüft. Ziel war es, eine optimale Abdeckung der gesamten Bahnhofstrasse zu erreichen mit einem möglichst geringen Einsatz neuer Kameras. Diese Vorgaben können umgesetzt werden, indem am Gebäude der SBB zwei und an der Fassade der Hauptpost sowie am Gebäude Ecke Bahnhofstrasse / Schwerstrasse je eine Kamera installiert wird.

Der Stadtrat entschied sich zu diesem Schritt, weil sich bei den alle zwei Jahre durchgeführten Evaluationen der Videoüberwachung gezeigt hat, dass die Installation von Überwachungskameras als Teil eines

Massnahmenpakets zur Sicherheit in der Altstadt sowohl präventiven Charakter hat als auch sehr effizient ist bei der Verfolgung von Straftaten im öffentlichen Raum. Der Einsatz und die Standorte der Videokameras werden regelmässig überprüft und wenn nötig Anpassungen vorgenommen. So konnten beispielsweise auf dem Kammgarnareal zwei Kameras entfernt werden. Auch die Standorte an der Bahnhofstrasse werden einer regelmässigen Prüfung unterzogen und deren Wirksamkeit überprüft.

Die Aufzeichnungen der Kameras, die zwischen 18 Uhr und 7 Uhr jeweils in Betrieb sind, halfen zum Beispiel im Jahr 2014 dabei, dass von 15 Delikten, bei denen die Kameraaufzeichnungen hinzugezogen wurden, neun aufgeklärt werden konnten. Dabei waren vier Delikte ausserhalb der überwachten Zone verübt worden.

Die Nutzung der Videoaufzeichnungen bei der Aufklärung von Verbrechen und Vergehen ist streng reglementiert. Die Aufzeichnungen dürfen nur von der Schaffhauser Polizei auf schriftlichen Antrag bei der Staatsanwaltschaft beigezogen werden. Die Verhältnismässigkeit muss gewahrt werden. Somit ist ein Missbrauch ausgeschlossen und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird nicht tangiert.

 

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch