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06.04.2016

Handlungsspielraum nicht unnötig einschränken

Am 17. April 2016 kommen zwei Initiativen zur Bodenpolitik zur Abstimmung. Mit zwei Volksinitiativen möchte die AL die Stadt zu einer expansiven Bodenpolitik mit mehr Landkäufen und weniger Verkäufen bewegen. Der Stadtrat empfiehlt, beide Initiativen abzulehnen. Für die bestmögliche Entwicklung der Stadt braucht es auch in Zukunft die gesunde Balance aller Instrumente.
Mit zwei städtischen Volksinitiativen, die am 17. April zur Abstimmung gelangen, möchte die Alternative Liste Schaffhausen (AL) die Stadt zu einer expansiveren Bodenpolitik bewegen:
- Die Initiative «Landverkäufe vors Volk» fordert die Herabsetzung der Referendumsgrenze für Landverkäufen von heute 2 Mio. Franken auf neu 1 Mio. Franken.
- Die Initiative «Zweckbindung von Baurechtszinsen» verlangt, dass Baurechtszinsen künftig dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden.
Mit den beiden Initiativen sollen auf der einen Seite der finanzielle Spielraum für Landkäufe durch einen Ausbau des Rahmenkredits vergrössert und auf der anderen Seite die Hürden für Verkäufe erhöht werden. Während der Stadtrat über Käufe in eigener Kompetenz (ohne Parlament und Volksabstimmung) entscheiden kann, braucht es für Verkäufe ab 1 Mio. Franken immer die Zustimmung des Parlamentes und – sofern Unterschriften gesammelt werden – auch des Volkes. Durch die Verschiebung der demokratischen Mitspracherechte würden in der Konsequenz Käufe einfacher und gleichzeitig Verkäufe schwieriger gemacht.
Der Stadtrat verfolgt schon seit Jahren eine aktive Bodenpolitik. Das Ziel dieser aktiven Bodenpolitik ist die strategische Steuerung der Bodennutzung im Interesse der Stadt. Dazu werden die Instrumente Kauf, Verkauf, Abgabe im Baurecht und eigene Entwicklung situativ angewendet. Mit dieser Einflussnahme möchte der Stadtrat eine möglichst vorteilhafte Nutzung des Bodens unterstützen. Ein Landgeschäft ist für die Stadt nicht einfach nur ein Landgeschäft, sondern es geht primär darum, dass auf dem Land etwas passiert, das die Stadt weiterbringt. Dazu ist es sinnvoll, mit privaten Partnern zusammen zu arbeiten, wobei die Stadt sowohl vom Kapital wie auch vom Know-How dieser Partner profitieren kann.
Bereits heute sind die demokratischen Sicherungsmechanismen für den Verkauf von Grund und Boden stark ausgebaut: Über Baurechtsvergaben entscheidet der Grosse Stadtrat abschliessend, während Verkäufe ab 2 Mio. Franken zusätzlich dem fakultativen Referendum unterstehen. 
Im Einzelnen sprechen folgende Hauptargumente gegen die Initiativen:
– Das Ziel der städtischen Bodenpolitik soll weiterhin die möglichst vorteilhafte Steuerung der Bodennutzung in der Stadt und nicht die Erhöhung des Anteils der Stadt am Grundbesitz sein. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Privaten im Interesse der Stadt.
– Für die gedeihliche Entwicklung der Stadt braucht es die gesunde Balance aller Instrumente der Bodenentwicklung: Eigene Entwicklung, Abgabe im Baurecht und Verkauf. Käufe und Verkäufe sollten sich idealerweise die Waage halten.
– Wenn dauerhaft mehr gekauft als verkauft wird, führt dies zu einer Neuverschuldung.
– Die Finanzkompetenzen wurden erst vor kurzem angepasst (Totalrevision der Stadtverfassung von 2011).
– Der Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb ist ein sinnvolles Instrument, das dem Stadtrat bei drohenden spekulativen Landverkäufen ein schnelles Handeln erlaubt. Als Ausnahmeregelung zu den normalen verfassungsmässigen Kompetenzen soll der Rahmenkredit aber nicht über Gebühr erweitert werden.
Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern daher, beide Initiativen abzulehnen. Die Stadt fährt besser, wenn auch in Zukunft alle Instrumente der Bodenentwicklung situativ angewendet werden können. Wir sollten unsere Handlungsfähigkeit nicht unnötig einschränken.

Für den Stadtrat
Daniel Preisig, Finanzreferent