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08.04.2016

Abstimmung Initiative «Zweckbindung Baurechtszinsen» abgesetzt

Der Stadtrat hat entschieden, die auf den 17. April 2016 vorgesehene Volksabstimmung betreffend «Zweckbindung der Baurechtszinsen» abzusetzen und zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund dafür ist ein erst jetzt entdeckter Fehler bei der Berechnung des Rahmenkredites. Weil sich mit der Korrektur eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die demokratische Meinungsbildung ändert, muss die Abstimmung verschoben werden. Ziel des Stadtrates ist eine korrekte Abstimmung auf der Basis von korrekten Grundlagen. Die drei anderen Initiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik sind nicht betroffen.

Im Rahmen der Plausibilisierung der Jahresrechnung 2015 wurde festgestellt, dass sich bei der Bestimmung des Saldos des Rahmenkredites für Land- und Liegenschaftenerwerb ein Fehler eingeschlichen hat. Seit 2010 wurden fälschlicherweise zusätzlich auch die Buchgewinne dem Rahmenkredit gutgeschrieben. Die Korrektur führt zu einem wesentlich tieferen Saldo des Rahmenkredites (vgl. Anhang). Nach der korrekten Berechnung betrug der Saldo des Rahmenkredites per 31. Dezember 2014 nicht 20.9 Mio. Franken (wie ausgewiesen), sondern 4.1 Mio. Franken. Die Differenz beträgt 16.8 Mio. Franken. Der Rahmenkredit ist nicht Teil der eigentlichen Stadtrechnung. Die Jahresabschlüsse der Stadt sind nicht von diesem Fehler betroffen. Der Stadtrat tätigte seit 2010 Liegenschaftenkäufe zwar unter falscher Annahme bezüglich Höhe des Rahmenkredites. Trotzdem kam es zu keiner Zeit zu einer Kompetenzüberschreitung, denn der Saldo des Rahmenkredites war stets positiv.

Am 17. April 2016 gelangt neben drei anderen auch die Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» zur Abstimmung. Die Initiative verlangt, dass Erträge aus Baurechtszinsen dem Rahmenkredit gutgeschrieben werden.
In der Vorlage des Stadtrates vom 11. August 2015 und im Abstimmungsmagazin wird der Saldo des Rahmenkredites mit 20.9 Mio. Franken als wesentliches Argument für die Ablehnungsempfehlung aufgeführt. Im Abstimmungsmagazin heisst es (Seite 35, 1. Satz): «Der Stadtrat und die Mehrheit des Grossen Stadtrates sind der Meinung, dass der Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb genügend Mittel enthält (…)». Es ist damit offensichtlich, dass sowohl der Stadtrat als auch der Grosse Stadtrat bei ihrer Meinungsbildung von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.

Zur Abstimmung vom 17. April sind bereits rund 5‘000 briefliche Stimmen eingegangen.

Der Stadtrat kommt zum Schluss, dass sich die Beurteilungsgrundlagen zur Abstimmungsfrage wesentlich verändert haben und unter diesen Umständen der demokratische Meinungsbildungsprozess nicht korrekt möglich ist. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Volksabstimmung zur Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Er trägt damit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Stimmberechtigten auf eine unverfälschte Willenskundgabe Rechnung. Die eingehenden Abstimmungszettel für diese Initiative (Farbe orange) werden nicht ausgewertet.

Der Stadtrat wird dem Grossen Stadtrat angesichts der veränderten Ausgangslage eine aktualisierte Vorlage unterbreiten und nach deren Behandlung einen neuen Termin für die Volksabstimmung ansetzen.

Die Korrektur der Saldo-Rechnung des Rahmenkredites wird formell im Rahmen des Berichtes zur Jahresrechnung 2015 vorgenommen. Dieser wird am 9. Mai 2016 den Medien vorgestellt.

Der Stadtrat bedauert den Fehler und entschuldigt sich in aller Form bei den Stimmberechtigten, dem Parlament und den politischen Parteien.

Beilage Saldo des Rahmenkredits

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Tel. +41 52 632 52 21
christian.schneider(at)stsh.ch