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22.06.2016

Stellungnahme des Stadtrates zur kantonalen Volksabstimmung

JA zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes; NEIN zur Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes

Am 3. Juli 2016 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons über fünf Massnahmen zur Entlastung des Kantonshaushalts ab. Der Stadtrat empfiehlt die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes zur Annahme. Die Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes empfiehlt der Stadtrat abzulehnen.

JA zur Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes: Reduktion Prämienverbilligung / Abschaffung Liste säumiger Prämienzahler

Insbesondere die Massnahme zur Reduktion der Prämienverbilligung ist auch für die Stadt wichtig. Der Anteil der Stadt an den Kosten der Prämienverbilligungen beträgt jährlich rund 6 Millionen Franken, die Tendenz ist zunehmend. Diese Kosten sind durch die Stadt und die Gemeinden nicht beeinflussbar. Entweder müssen sie die Einnahmen entsprechend erhöhen oder an anderer Stelle das Geld einsparen. Der Stadtrat befürwortet deshalb die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes und empfiehlt ihr zuzustimmen.

NEIN zur Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes: Neuregelung Übergangspflege und Kantonsbeiträge Pflegekosten

Mit der vorgelegten Teilrevision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes sollen die Sonderbestimmungen für die Übergangspflege, die in der ersten Phase nach einem Spitalaufenthalt eine finanzielle Entlastung der Gemeinden und der Patienten bewirkt, von bisher 60 Tagen auf 14 Tage verkürzt werden.

Rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten kann nach einem Aufenthalt in der Akut- und Übergangspflege wieder zu Hause wohnen. Die anderen Personen müssen anschliessend in einem Alterszentrum betreut werden. Da die kantonale Zuständigkeit für die Akut- und Übergangspflege von bisher 60 auf 14 Tage gekürzt werden soll, muss die Stadt hier eine Anschlusslösung gewährleisten. Die Erhebungen der Spitäler Schaffhausen zeigen, dass die Landgemeinden nur in geringem Masse betroffen sind, die Stadt Schaffhausen hingegen für viele Patientinnen und Patienten eine Lösung bereitstellen muss. Der Gesundheitszustand nach 15 Tagen ist in der Regel instabil und ein Übertritt in eine der bestehenden Wohnformen der Alterszentren meist noch nicht möglich. Der Mittelwert der Aufenthaltsdauer in der Akut- und Übergangspflege beträgt in der Schweiz rund 30 Tage. Die Stadt Schaffhausen braucht daher für diese Zwischenzeit einerseits eine Anschlusslösung für die Akut- und Übergangspflege vom 15. bis zum 30 Tag und zusätzlich eine Eintrittsstation im Alterszentrum Kirchhofplatz für die Patientinnen und Patienten, welche auch nach dieser Frist gesundheitlich nicht stabil sind.
 
Für die Betroffenen bedeutet diese neue Regelung neben einer finanziellen Mehrbelastung, vermehrtes Umziehen, bis sie dann in einer der Wohnformen in den Alterszentren heimisch werden können. Für die Stadt Schaffhausen fallen damit aktuell jährliche Mehrkosten von ca. 260'000 Franken an, für die Anschlusslösung an die Akut- und Übergangspflege ab dem 15. Tag in den Spitälern Schaffhausen, für die Finanzierung der Meldestelle für das Übertrittsmanagement und die Kostengutsprachen sowie für die Einrichtung und den Betrieb einer Eintrittsstation. Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, diese Massnahme abzulehnen.

Zu den beiden Änderungen des Steuergesetzes (Senkung des Divisors Ehegattensplitting und Anpassung der Besteuerung von Kapitalabfindungen) sowie zur Massnahme "Änderung des Schulgesetzes: Kostenpflicht der Freifächer an der Kantonsschule" verzichtet der Stadtrat auf eine Stellungnahme.


Für den Stadtrat: Peter Neukomm, Stadtpräsident