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23.08.2016

Rahmenbedingungen für Erneuerung Spitäler schaffen

Die Spitäler Schaffhausen beabsichtigen die Gebäude im Bereich des heutigen Standorts des Kantonsspitals zu erneuern und zusammenzulegen. Damit das umgesetzt werden kann, sind eine Zonenplanänderung sowie eine Änderung der Bauordnung nötig.

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage, die eine Zonenplanänderung und einen Umweltverträglichkeitsbericht beinhaltet sowie eine Anpassung der Bauordnung durch die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe für Spital und Pflegeheim.

Die Zonenplanänderung schafft zusammen mit der Bauordnungsänderung einen wesentlichen Teil der Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Zusammenfassung der Gebäude der Spitäler Schaffhausen im Bereich des heutigen Standorts des Kantonsspitals. Das dafür vorgesehene Gebiet liegt teilweise im heutigen Waldareal und muss in eine Bauzone - hier in die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG) - überführt werden, was eine Zonenplanänderung bedingt.

Gemäss Voruntersuchungen muss auch der auf der Geissbergstrasse  bereits heute bestehende Verkehrslärm beachtet werden. Aus diesem Grund und da Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass keine Notwendigkeit für die heute vorgesehene Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) I für Spital und Pflegeheim besteht, soll diese Bestimmung zur ZöBAG in Art. 29 der Bauordnung gestrichen werden. Neu gilt dadurch auch für das Spital und das Pflegezentrum wie für andere ZöBAG-Gebiete die Lärmempfindlichkeitsstufe II, wie sie beispielsweise auch für reine Wohnzonen gilt.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tanja Geuggis, Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 28
E-Mail: tanja.geuggis(at)stsh.ch