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06.12.2016

Rund 90 Wahlzettel für Parlamentswahlen mit einem Kandidaten

Anlässlich der Grossstadtratswahlen vom 27. November 2016 gingen 92 Wahlzettel für die Liste 2 (SP) ein, auf denen lediglich ein Kandidat kumuliert aufgeführt war. Nachdem keine Indizien für eine rechtswidrige Manipulation der Wahlzettel festgestellt werden konnten, wurden diese Wahlzettel normal gezählt.

Grundsätzlich dürfen Informationen über die Abläufe im Wahlbüro aufgrund des Amtsgeheimnisses und des Wahl- und Abstimmungsgeheimnisses nicht an die Öffentlichkeit getragen werden. Nachdem in den vergangenen Tagen bei Stadtrat und Stadtkanzlei verschiedentlich Fragen über eine grössere Zahl von Wahlzetteln mit nur einem kumulierten Namen eingegangen sind, in denen zum Teil auch falsche Zahlen genannt wurden, ist eine Information der Öffentlichkeit zur Klärung des Sachverhalts ausnahmsweise erforderlich.

Beim Bereinigen der veränderten Wahllisten für den Grossen Stadtrat zeigte sich am Samstagnachmittag, 26. November 2016, dass ungewöhnlich viele freie Listen (d.h. Wahlzettel ohne vorgedruckte Listenbezeichnung) einzig die Listennummer 2 und einen kumulierten Kandidatennamen aufwiesen.  Bis Samstagnachmittag waren es 76 handschriftlich ausgefüllte Listen der SP, auf denen nur ein einziger Kandidat doppelt aufgeführt war. Daneben lagen bis zu diesem Zeitpunkt 374 andere veränderte SP-Listen vor.

Die 76 Wahlzettel mit dem gleichen Kandidatennamen wurden separat auf allfällige Mängel oder Rechtsverstösse geprüft. Die Handschriften auf den Wahlzetteln liessen nicht darauf schliessen, dass sie von einer einzelnen oder einigen wenigen Personen angebracht worden wären. Auffällig war demgegenüber die Tatsache, dass bei fast allen diesen handgefertigten Listen bei der Listenbezeichnung nur die Zahl 2 stand, nicht jedoch der Parteiname oder die Parteiabkürzung. Im Laufe des Abstimmungskampfes hatte der in Frage stehende Kandidat jedoch Flyer verwendet, in denen speziell für die Liste 2 und für seine Kandidatur geworben worden war. Die Tatsache, dass nach einer intensiven personalisierten Wahlwerbung effektiv Wahlzettel eingelegt wurden, welche dieser Wahlempfehlung folgten, führt daher noch nicht zu einem Verdacht auf eine Wahlmanipulation.

Der Aktuar des Wahlbüros informierte sowohl den Präsidenten und den Vizepräsidenten wie auch die übrigen Mitglieder des Wahlbüros (Stimmenzähler) am Samstagnachmittag über die Zahl dieser "personalisierten" Listen und das vorgeschlagene Vorgehen und stellte dieses zur Diskussion. Nachdem kein Gegenantrag gestellt wurde, wurden die 76 Listen vom Wahlbüro als gültig erklärt.

Am Abstimmungssonntag gingen noch 16 weitere gleich ausgefüllte Wahllisten ein, die gleich behandelt wurden. Insgesamt handelte es sich damit um 92 Wahlzettel mit der Listennummer 2 und dem gleichen doppelt aufgeführten Kandidatennamen.

Ansprechpersonen:

Stadtpräsident Peter Neukomm, Präsident des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stadtrat Urs Hunziker, Vizepräsident des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Christian Schneider, Aktuar des Wahlbüros
Telefon: +41 52 532 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch