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15.12.2016

Hunde und Halter werden elektronisch im Einwohnerregister erfasst

Ab 1. Januar 2017 ist für die Erfassung der Hundedaten und die Erstellung der Rechnungsgrundlagen für die Besteuerung der Hunde nicht mehr die Stadtpolizei, sondern die Einwohnerkontrolle zuständig. Neu werden die Daten der Hunde elektronisch im Einwohnerregister bei den Daten des Halters oder der Halterin erfasst. Im elektronischen Datenverkehr können dann sowohl Personendaten also auch Hundedaten online via die gesicherte Leitung SEDEX von Gemeinde zu Gemeinde übermittelt werden. Das vereinfacht auch die Rechnungsstellung für die Hundesteuer. Die metallenen Hundemarken werden per 1. Januar 2017 abgeschafft und nicht mehr abgegeben.
Einwohnerinnen und Einwohner von Schaffhausen können also ab 2017 Änderungen ihrer eigenen Daten und/oder diejenigen ihrer Hunde, zum Beispiel bei Wegzug oder Adressänderung bei der Einwohnerkontrolle durchführen lassen.
Weiterhin gilt, dass in die Schweiz importierte Hunde oder Welpen ab drei Monaten mit einem Chip zu versehen sind und in der Schweizerischen Tierdatenbank AMICUS registriert werden müssen. Die Erstregistrierung erfolgt durch einen Schweizerischen Tierarzt.

Ansprechperson:

Werner Kausch, Leiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch