Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
27.01.2017

Stellungnahme des Stadtrates zur Unternehmenssteuerreform III

Als Standort wettbewerbsfähig bleiben

Die Schweiz muss auf internationalen Druck die Steuerregeln für Unternehmen anpassen. Die eidgenössische Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), die am 12. Februar 2017 zur Abstimmung gelangt, bildet dazu die Grundlage. Die Vorlage sieht international anerkannte Instrumente für Steuererleichterungen von Unternehmen sowie eine höhere Beteiligung der Kantone an der direkten Bundessteuer vor. Damit sollen die Kantone einen Spielraum für die Anpassung der Steuersätze und für massgeschneiderte Lösungen erhalten.

Die Unternehmenssteuerreform III ist eine grosse finanzpolitische Herausforderung für den Kanton und die Stadt Schaffhausen. Da ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Unternehmenssteuern von Statusgesellschaften stammt (2015 waren es in der Stadt Schaffhausen über 60 Prozent), ist Schaffhausen besonders stark von USR III betroffen. Grund dafür ist die erfolgreiche Ansiedelungspolitik der Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren. Die rund 400 Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen leisten 35 bis 60 Prozent der Unternehmenssteuererträge und beschäftigen rund 3‘200 Mitarbeitende.

Von der Abwanderung dieser Unternehmen wären nicht nur die Arbeitsplätze in den Unternehmen selbst und die öffentlichen Haushalte betroffen, auch die übrige Wirtschaft – Gewerbe, Gastronomie, Immobilienmarkt – würde in Mitleidenschaft gezogen. Darüber hinaus ist gemäss einer Erhebung aus dem Jahr 2015 rund die Hälfte der betroffenen Mitarbeitenden im Kanton Schaffhausen wohnhaft, sodass bei deren Wegzug zusätzliche Steuerausfälle in der Grössenordnung von 7 bis 20 Millionen Franken entstehen würden.

Der Regierungsrat und die Wirtschaftsförderung haben deshalb in Absprache mit der Stadt eine gemeinsame Strategie entwickelt. Die Schaffhauser Umsetzung der USR III sieht die Halbierung des Steuersatzes von 5.0 auf 2.5 Prozent vor. Ziel ist eine einheitliche und wettbewerbsfähige Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen zwischen 12.0 und 12.5 Prozent. Damit würde Schaffhausen sowohl international wie auch national steuerlich konkurrenzfähig bleiben.

Anders als an anderen Standorten sind im Kanton Schaffhausen mit dieser Strategie langfristig mehr und nicht weniger Unternehmenssteuererträge zu erwarten. Die zahlreichen, heute sonderbesteuerten Unternehmen werden nach der Reform mit dem einheitlichen Satz mehr Unternehmenssteuern bezahlen, was die Mindereinnahmen der heute ordentlich besteuerten Unternehmen kompensieren kann.

Die Schaffhauser Umsetzung der USR III sieht vor, die unterschiedliche Betroffenheit der Stadt und der Gemeinden mit dem Lastenausgleich auszugleichen. Dazu werden im Kanton Schaffhausen 45 Prozent des Entlastungsanteils vom Bund gezielt an die Gemeinden weitergegeben.
Der Stadtrat unterstützt den auf eidgenössischer und kantonaler Ebene vorgezeichneten Weg der Umsetzung der USR III. Bei der kantonalen Ausgestaltung der USR III arbeitet er eng mit dem Regierungsrat zusammen.

Ein Nein am 12. Februar 2017 würde zu Unsicherheiten bei den Unternehmen und damit zu einem erhöhten Abwanderungsrisiko führen, denn die Steuerbelastung ist insbesondere für internationale Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Da der internationale Druck auf die bestehenden Steuerregimes erhalten bleiben wird, würden die Kantone zudem unter Druck kommen, trotzdem zu reagieren. Dies würde ohne neue rechtliche Grundlagen auf Bundesebene schwierig, da dann sowohl die Instrumente als auch die finanzielle Entlastung durch den Bundessteueranteil fehlen würden. Für Schaffhausen ist deshalb die Annahme von USR III am 12. Februar 2017 und die verzögerungsfreie Umsetzung sehr wichtig.

Die USR III reduziert für Schaffhausen aber nicht nur das Abwanderungsrisiko, sondern ist auch eine grosse Chance: Gelingt die Reform, so wird der Standort mit einer Gesamtsteuerbelastung von 12.0 bis 12.5 Prozent sowohl national wie auch international noch wettbewerbsfähiger. Damit legen wir den Grundstein für erfolgreiche Neuansiedelungen in der Zukunft.

Der Stadtrat empfiehlt, die Unternehmenssteuerreform III anzunehmen.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent