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05.04.2017

Wahl- und Abstimmungsversäumnisse 2016

Ab 1. Januar 2016 gelten für Wahl- und Abstimmungssendungen neue Vorgaben der Post. Dafür musste sowohl der Stimmausweis wie auch das Stimmcouvert angepasst werden. Bei der Erstellung des neuen Stimmausweises wurde neben inhaltlichen Korrekturen durch die Stadt Schaffhausen auch die Optimierung für das Wiedereinlesen der zurückerhaltenen Stimmausweise mittels eines Barcodes realisiert. Dieser Barcode dient zur Identifikation des Abstimmungsdatums und der stimmpflichtigen Person. Durch den Einsatz eines Barcodes (früher Texterkennung) kann der Rückleseprozess bei KSD um ein Vielfaches schneller realisiert werden. Beim Rückleseprozess der Stimmausweise der April-Abstimmung gab es infolge Qualitätsmängel beim Druck des durch KSD beauftragten externen Dienstleisters Probleme beim Einlesen des Barcodes, was eine zuverlässige Inrechnungstellung der Abstimmungsversäumnisse verhinderte. In Absprache mit der KSD wird die Fakturierung für die April-Abstimmung 2016 deshalb erst mit der Rechnung für die Abstimmungsversäumnisse 2017 erfolgen. Betroffen sind rund 5400 Personen, welche die Abstimmung versäumt hatten. Auf einen erneuten Versand von Rechnungen in diesem Jahr wird verzichtet, um einen zusätzlichen Aufwand sowohl für die Stimmberechtigten wie auch die Verwaltung zu vermeiden.

Die Qualitätsprobleme im Druck konnten ab der folgenden Abstimmung komplett behoben werden und die KSD ist nun in der Lage, sämtliche angelieferte Stimmausweise fehlerfrei einscannen zu können.

Die Stadt Schaffhausen und die KSD entschuldigen sich bei den Betroffenen für die Umstände.


Ansprechpersonen:

Titus Fleck, Leiter Application & eGovernment Services
Telefon: +41 52 632 70 52
E-Mail: titus.fleck(at)ksd.ch

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin i.V.
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch