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13.03.2010

Übergangsfrist nach Personalgesetz abgelaufen

Seit Oktober 2006 gilt für das Personal der Stadt Schaffhausen das neue, flexiblere Lohnsystem. Während einer dreijährigen Übergangsfrist blieben Löhne unverändert, die über dem maximalen Lohn des entsprechenden Lohnbandes nach dem neuen Besoldungssystem lagen. Am 1. Oktober 2009 wurden die wenigen noch über dem neuen Lohnband liegenden Löhne auf das Maximum des jeweiligen Lohnbandes zurückgeführt.

Bei der Einführung der neuen Lohnbänder am 1. Oktober 2006 lagen die Löhne von insgesamt 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über dem Maximum des neuen Lohnbandes für ihre Stelle. Infolge Pensionierung oder Kündigung sind zwischenzeitlich 38 dieser Personen ausgetreten. 16 haben neue Funktionen innerhalb der Stadt übernommen und sind dadurch in ein anderes Lohnband gekommen. 25 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Löhne knapp darüber lagen, kamen im Laufe der dreijährigen Übergangsfrist aufgrund der generellen Lohnentwicklung wieder innerhalb ihr Lohnband. Damit verblieben bei Ablauf der Übergangsfrist noch 14 Personen mit Löhnen über ihrem neuen Lohnband. 

Mit Beschluss vom 1. November 2005 hatte der Grosse Stadtrat den Stadtrat beauftragt, nach Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist dem Grossen Stadtrat Bericht zu erstatten und nötigenfalls einen Antrag für eine vom Personalgesetz abweichende Sonderregelung zu stellen. Gestützt auf diesen Auftrag führte die Stadt 2009 mit allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Gespräche, um zu klären, ob die Reduktion des Lohnes auf das Maximum des neuen Lohnbandes zu Härtefällen führt. Die Abklärungen ergaben, dass eine generelle Sonderregelung nicht nötig ist. Die verbleibenden über dem Maximum der einzelnen Lohnbänder liegenden Löhne wurden daher per 1. Oktober 2009 ins Lohnband für die entsprechende Stelle zurückgeführt. Mit seinem Bericht vom 9. März 2010 informiert der Stadtrat das Stadtparlament über den Abschluss der Einführung des neuen Lohnsystems.

Weitere Auskünfte erhalten Sie (ab Montag) bei:
Peter Neukomm, Finanz- und Personalreferent
Telefon +41 52 632 52 12
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch