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15.12.2017

Parkierung auf Schulhausarealen

Pausenplätze sollen primär den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen. Die Parkierung von Fahrzeugen von Lehrpersonen und Angehörigen von Vereinen, welche die Sportanlagen nutzen, soll aber trotzdem möglich sein. Der Stadtrat hat ein Reglement erlassen, das diesen unterschiedlichen Ansprüchen angemessen gerecht wird. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Die vermehrte Nutzung von Pausenplätzen durch Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren und dort abholen, wie auch von Angehörigen von Vereinen, die Sportanlagen nutzen, hat in der Vergangenheit gelegentlich zu Nutzungskonflikten und Sicherheitsproblemen geführt. Zusammen mit der Stadtpolizei und in Absprache mit den Vorsteherinnen und Vorstehern der Schulhäuser ist nun eine Lösung erarbeitet worden. Das vom Stadtrat erlassene Reglement tritt per 1. April 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelung:

– Die Pausenhöfe der Schulhausareale sind grundsätzlich nicht für die Parkierung von Fahrzeugen bestimmt. Dort, wo das Parkieren möglich ist, werden Parkfelder bis Ende März 2018 markiert.
– Auf den bezeichneten Parkfeldern können wochentags tagsüber von 6:00 bis 18:00 Uhr Lehrpersonen und Berechtigte mit Parkkarte parken.
– Für Schulareale in Altstadtnähe (Bach, Gega, Emmersberg) wird eine spezielle Parkkarte («Schulen Altstadt») benötigt und die obige Regelung gilt auch samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr.
– Auf den markierten Feldern von Schularealen in den Quartieren ist das Parkieren samstags von 8:00 bis 16:00 Uhr neben Inhabern von Parkkarten auch für Benützerinnen und Benützer der Schul- und Sportanlagen (gratis) erlaubt.
– Ausserhalb dieser Zeiten ist das Parkieren auf den bezeichneten Parkfeldern frei.
– Für Grossanlässe gelten wie bisher Ausnahmeregelungen.
– Zuständigkeit für die Umsetzung:
– Stadtpolizei (Markierung Parkfelder und Beschilderung, Kontrolle)
– Immobilien (Abgabe Parkkarten für Lehrpersonen)
 
Der Stadtrat ist überzeugt, mit dieser Regelung sein primäres Anliegen, nämlich die Gewährleistung der Sicherheit und der Aufenthaltsqualität für alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenplätzen, umsetzen zu können. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Ansprüchen der Lehrpersonen und der Angehörigen von Sportvereinen ausserhalb der Schulzeit angemessen Rechnung getragen.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 53 12 (bis 15 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Beat Knecht, Bereichsleiter Bildung
Telefon: + 41 52 632 53 32
E-Mail: beat.knecht(at)stsh.ch