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04.01.2018

Neu in Kraft per 2018

Per 1. Januar 2018 trat die im Juni 2017 vom Stadtrat beschlossene Anpassung der Taxordnungen der städtischen Alterszentren in Kraft. Wie bisher gilt dabei der Grundsatz, dass die Kosten des Betriebs inklusive des ordentlichen Unterhalts durch die Einnahmen gedeckt werden müssen. Abzüglich der Abschreibungen, Zinsen, Reinvestitionen sowie der Taxermässigungen für Bewohnerinnen und Bewohner mit Ergänzungsleistungen waren die Einnahmen in der Pflege und bei den Pensionskosten bisher fast kostendeckend, die Kosten in der Betreuung waren jedoch nicht gedeckt. Per Januar 2018 werden diese Zuschläge nun entsprechend angehoben. Die Grundtaxen bleiben unverändert. Neu wird der Betreuungszuschlag nicht mehr an eine Pflegestufe gebunden, sondern an die Wohnform. Die angepassten Taxordnungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen (www.rss.stadt-schaffhausen.ch) unter Punkt 8 Fürsorge und Sozialwerke einsehbar.

Bereits seit dem 10. Dezember in Kraft ist die Übernahme des Verbundtarifs OSTWIND für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (RSS 7400.1).

 

Ansprechpersonen:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 21 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch