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11.04.2018

Stadtrat empfiehlt Volksinitiative zum Klostergeviert abzulehnen

Im Zusammenhang mit dem Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums sowie dem Strassenverkehrsamt im Herblingertal plant der Kanton, das Klostergeviert in der Schaffhauser Altstadt freizuspielen und zu entwickeln. Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) verlangt mit ihrer «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts», dass die Stadt Schaffhausen sich zum Ziel setzt, vom Kanton das historische Klostergeviert zu erwerben und als Eigentümerin in ihrer Hand zu behalten. Der Stadtrat möchte hingegen im Entwicklungsprojekt mit dem Kanton zusammenarbeiten und so die städtischen Interessen einbringen. Der Stadtrat empfiehlt die Initiative daher ohne Gegenvorschlag abzulehnen.

Die Alternative Liste Schaffhausen (AL) hat am 6. Februar 2018 eine Initiative mit 642 gültigen Unterschriften eingereicht. Die «Volksinitiative zum Erwerb und dauerhaften Schutz des historischen Klostergevierts» verlangt, dass die Stadt Schaffhausen sich zum Ziel setzt, vom Kanton das historische Klostergeviert zu erwerben und als Eigentümerin in ihrer Hand zu behalten. Zu diesem Zweck soll der Stadtrat Verkaufsverhandlungen mit dem Kanton aufnehmen und den Kaufvertrag dem Grossen Stadtrat zuhanden der städtischen Volksabstimmung unterbreiten.

Der Stadtrat teilt zwar mit den Initianten die Auffassung, dass es sich beim Klostergeviert um ein wichtiges Areal mit viel Potenzial für die Stadtentwicklung handelt. Statt dem Regierungsrat ein Kaufangebot zu unterbreiten, möchte der Stadtrat jedoch das Angebot der Regierung wahrnehmen, beim Entwicklungsprojekt mitzuarbeiten und so die städtischen Interessen beim Klostergeviert einbringen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb, die Initiative abzulehnen.

Für die Ablehnungsempfehlung sprechen folgende Gründe:

– Der Regierungsrat hat bereits einen eigenen Vorgehensplan für die Entwicklung des Klostergevierts. Der Stadtrat möchte diesem keinen Konkurrenzvorschlag gegenüberstellen, sondern sich partnerschaftlich einbringen.
– Arealentwicklungen sollen nicht nur von der Stadt, sondern auch vom Kanton vorangetrieben werden. Wenn Stadt und Kanton Areale entwickeln, erreichen beide mehr.
– Die Initiative bringt die Stadt als potenzielle Käuferin gegenüber dem Kanton in eine unvorteilhafte (preistreibende) Verhandlungsposition.
– Bei einem Kauf des Areals müssten die personellen Ressourcen überprüft werden, um alle parallel laufenden Entwicklungsprojekte der Stadt zeitgerecht umsetzen zu können.
– Der Kauf des Klostergeviertes würde Kapital der Stadt in zweistelliger Millionenhöhe binden (Auswirkung auf Verschuldung).
– Die Stadt kann auch als Standortgemeinde und in der Kerngruppe massgeblich bei der Festlegung der Rahmenbedingungen der Entwicklung mitwirken, sie braucht nicht Eigentümerin zu sein.

Der Stadtrat empfiehlt dem Grossen Stadtrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag der Volksabstimmung zu unterbreiten und zur Ablehnung zu empfehlen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12 (bis 11.15 Uhr)
Mobil: +41 79 330 74 75 (ab 15:30 bis 17:00 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch