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27.07.2018

Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Stadtgebiet

Aufgrund anhaltender Trockenheit gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der Stadt Schaffhausen ab sofort und bis auf Weiteres ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.

Am 27. Juli 2018 hat der Teilstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation einen zweiten Lagerapport vorgenommen, nachdem der Regierungsrat am 25. Juli 2018 (vgl. Amtsblatt vom 27. Juli 2018, S. 1287 f.), gestützt auf Art. 68 Abs. 1 der Kantonsverfassung i.V.m. Art. 16 Abs. 1 des Bevölkerungsschutzgesetzes sowie Art. 5 lit. a des Brandschutzgesetzes ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe - im Abstand von 200 m vom Waldrand - erlassen hat (vgl. Amtsblatt vom 27. Juli 2018, S. 1287 f.). Im diesem zweiten Lagerapport hat der Teilstab entschieden, dass die Waldbrand Gefahrenstube bis auf Weiteres unverändert auf der Stufe "gross" (Stufe 4) bleibt.
Das verhängte Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt ebenfalls bis auf Weiteres in Kraft. Der Kanton ersucht die Gemeinden, sicherzustellen, dass sie für die Durchführung von 1. August-Feiern und insbesondere für das Abbrennen von 1. August-Feuern die notwendigen Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmassnahmen vornehmen. Gemäss Kanton ist es den Gemeinden unbenommen, aufgrund einer eigenen Beurteilung auf ihrem Gemeindegebiet das Feuer- und Feuerwerksverbot zu verschärfen.

Es herrscht akute Brandgefahr im ganzen Stadtgebiet. Nach den Wetterprognosen wird sich die Lage in den kommenden Tagen eher verschärfen als entspannen. Zusammenfassend führt die extreme Trockenheit zu einem erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann. Diese Umstände gebieten, entsprechende Anordnungen zur Schadenverhütung zu erlassen. Wie obenstehend dargelegt, erachtet es der Stadtrat aufgrund der extremen Trockenheit, der Wetterprognose und dem anstehenden Nationalfeiertag als absolut notwendig, das gesamte Stadtgebiet vor Bränden zu schützen. Dies ist nicht anders möglich als durch den Erlass eines absoluten Feuerwerk- und Feuerverbots im Freien. Der Stadtrat erachtet die Gefahr für Feuer auf dem Stadtgebiet aufgrund der grossen und anhaltenden Trockenheit als sehr gross. Er spricht deshalb auf dem gesamten Stadtgebiet ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot aus, gültig ab heute, 27. Juli 2018 bis auf Widerruf.

Ansprechpersonen:
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82; +41 52 625 05 18
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: + 41 79 767 80 47
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch