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28.08.2018

Stadt Schaffhausen: Allgemeines Feuerverbot im Freien aufgehoben

Der Stadtrat hatte am 27. Juli 2018 bis auf Widerruf wegen akuter Brandgefahr ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schaffhausen erlassen.

Die Fachleute der Stadt Schaffhausen kamen in ihrer Lagebeurteilung vom 27. August 2018 übereinstimmend zum Schluss, dass sich die Situation in Bezug auf die anhaltende Trockenheit zwar noch nicht vollständig normalisiert hat, sich das Brandrisiko jedoch soweit reduziert hat, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien per sofort aufgehoben werden kann.

Wegen der Wetterprognosen mit weiterhin überdurchschnittlich trockenem und warmem Wetter bleibt das vom Regierungsrat für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 m zum Waldrand) bis auf Weiteres in Kraft.

Für das Abbrennen von Feuerwerk gelten die gesetzlichen Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung. Das Feuerwerk am traditionellen Munot-Kinderfest wurde von den Verantwortlichen bereits vor längerem auf Freitag, 21. September, oder Mittwoch, 26. September, verschoben.

Ansprechperson:

Sabine Spross, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: sabine.spross(at)stsh.ch