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11.09.2018

Baurecht modernisieren, neue Entwicklungen ermöglichen

Stellungnahme des Stadtrates zur Abstimmung über die Aufwertung des Instruments Baurecht:

Es ist eines der politisch umstrittensten Themen in unserer Stadt: Baurecht oder Verkauf? Über die geeignetere Art der Landabgabe gehen die Meinungen besonders stark auseinander. Stundenlange Ratsdebatten und kontrovers geführte Abstimmungskämpfe wurden ausgefochten.
Grundsatzdebatten sind in einer Demokratie notwendig, ganz klar. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass die Aussicht auf kontroverse politische Debatten oder sogar auf einen Abstimmungskampf abschreckend wirken können. Welche ansiedlungswillige Unternehmung will schon gerne wochenlang Thema in den Medien sein? Die Grundsatzdebatten sind dem eigentlichen Ziel der städtischen Bodenpolitik, nämlich der bestmöglichen Entwicklung des knappen Bodens, überhaupt nicht förderlich.
Auch wenn die kurzfristige Absetzung der letzten Volksabstimmung zu Volksinitiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen» ärgerlich war, hat der Stadtrat die Neuauflage deshalb als Chance verstanden: Es war Zeit, das Instrument Baurecht grundsätzlich zu reformieren und Landabgaben politisch mehrheitsfähiger abzustützen. Zusammen mit dem Parlament hat der Stadtrat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser überzeugte auch die Initiantinnen und Initianten, so dass sie ihre Initiative zurückgezogen haben und die Stimmbevölkerung jetzt nur noch über den Gegenvorschlag abstimmt.

Die Vorlage bringt folgende Vorteile:


  • Angemessener Spielraum für Landkäufe: Dies ist besonders wertvoll für die Bereitstellung von Bauland im Rahmen der Wirtschaftsförderung und für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
  • Gleichstellung der Instrumente Baurecht und Verkauf: Die Vergabe kleinerer Baurechtsgrundstücke und Baurechtsanpassungen kann der Stadtrat künftig (analog zum Landverkauf) in eigener Kompetenz schneller und mit weniger Aufwand vornehmen.

  • Marktfähige Baurechtszinsen: Die finanziellen Risiken eines Baurechtes werden angemessen berücksichtigt und damit die politische Akzeptanz des Baurechtes verbessert.

  • Anpassung Vergabeprozess: Das Parlament kann neu dann mitreden, wenn die Einflussmöglichkeiten am grössten sind, nämlich zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens. Baurechtsnehmer erhalten im Gegenzug mehr Planungssicherheit.

  • Verschlankung und Standardisierung: Der Prozesses für Baurechtsvergaben wird standardisiert und optimiert. Die Baurechtsbedingungen sind neu kompatibel mit den Förderprogrammen für den gemeinnützigen Wohnungsbau.


Der Stadtrat verbindet mit der Aufwertung des Instrumentes Baurecht das Ziel, dass Landvergabegeschäfte künftig effizienter abgewickelt werden können und politisch weniger umstritten sind. Die Chancen dazu stehen nicht schlecht: Der Gegenvorschlag wurde im Grossen Stadtrat bei vollständiger Anwesenheit mit 35 : 0 Stimmen einstimmig angenommen.

 
Mit gezielten Landabgabe kann die Stadt Entwicklungen unterstützen: Das kürzlich eröffnete Manufakturzentrum der IWC im Merishausertal steht auf städtischem Baurechtsland. Genauso wie die neuen Alterswohnungen der Stiftung Schönbühl. Und auch auf dem Wagenareal wird die Genossenschaft Legeno auf städtischem Baurechtsland attraktive und moderne Wohnungen erstellen. Die aktive städtische Bodenpolitik sichert Arbeitsplätze und schafft Wohnraum für alle Generationen.


Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Aufwertung des Baurechtes (Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Initiative «Zweckbindung der Baurechtszinsen») am 23. September 2018 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

 Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch