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19.10.2018

Kein Fahrverbot an der Stokarbergstrasse

Der Stadtrat sieht keine Veranlassung, ein Fahrverbot an der Stokarbergstrasse einzuführen und lehnt die Petition der Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier ab. Die von den Petenten angegebenen Gründe konnten bei der Überprüfung nicht bestätigt werden.

Die Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier hatte sich mit einer Petition an den Stadtrat gewendet, weil sie befürchtete, dass die Stokarbergstrasse auch nach der Eröffnung des Galgenbucktunnels als „Schleichweg“ in die Stadt benützt wird. Die Interessensgemeinschaft macht in ihrer Petition geltend, das Quartier leide an einer sehr hohen Durchfahrtsrate des quartierfremden motorisierten Durchgangsverkehrs. Die Anzahl der Fahrzeuge sowie die durchschnittlichen Geschwindigkeiten überstiegen „jegliche zulässigen Durchschnittszahlen einer Quartierstrasse“. Auch die signalisierte Geschwindigkeit werde „in keiner Weise eingehalten“. Sie wünsche sich deshalb ein Motorfahrzeugverbot mit Zubringerdienst an der Stokarbergstrasse.

Der Stadtrat kam bei einer Überprüfung der Situation auf andere Ergebnisse. Bei Messungen wurden nur leichte Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb des üblichen Toleranzbereichs festgestellt. Die Anzahl der Fahrzeuge, die in mehreren Jahren seit 1988 erfasst wurde, hat zudem in den letzten Jahren, insbesondere durch die Eröffnung der Stadttangente A4, markant abgenommen und nicht zugenommen. Die aktuell gemessene Durchfahrtsrate von 1‘350 Fahrzeugen pro Tag liege für eine städtische Erschliessungsstrasse im Rahmen des normalen Verkehrsaufkommens.

„Auch aus übergeordnetem Interesse widerspricht es den Grundsätzen des Strassengesetzes und des Strassenverkehrsrechts, wenn relevante Abschnitte des Strassennetzes aufgrund von Partikularinteressen geschlossen würden, ohne dass hinreichende verkehrstechnische Gründe dafür vorliegen. Für den damit andernorts generierten Umweg- und Mehrverkehr fehlen plausible Erklärungen“, schreibt der Stadtrat in seiner Antwort an die Interessensgemeinschaft Stokarbergquartier.

Der Stadtrat folgt den Petenten auch nicht in ihrer Annahme, auch nach der Eröffnung des Galgenbucktunnels würde ein beträchtlicher Verkehr die Stokarbergstrasse belasten. Die Verkehrsuntersuchungen und -modellierungen, die im Rahmen der Projektierung des Galgenbucktunnels durchgeführt wurden, weisen darauf hin, dass mit der Eröffnung des Galgenbucktunnels der Verkehr auf der Achse Engestrasse / Rosenbergstrasse / Sonnenburggutstrasse reduziert wird. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit auch der Verkehr in der Stokarbergstrasse deutlich abnehmen wird.

Der Stadtrat verweist zudem auf bereits heute bestehende Beschränkungen des Verkehrsregimes sowie bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in der betreffenden Zone wie Tempo-30-Zone, Fussgängerstreifen, Radstreifen und Parkfelder.

Aus diesen Gründen verzichtet der Stadtrat auf eine Umsetzung des Begehrens und lehnt die Einführung eines Motorfahrzeugverbots in der Stokarbergstrasse ab.

Ansprechperson:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch