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20.12.2018

Stadt regelt Kosten- und Gebührenerlasse einheitlich

Der Stadtrat hat einen einheitlichen Prozess für die Bewilligung von Gebühren- und Kostenerlassen für Veranstaltungen verabschiedet. Ein einfaches Verfahren soll die Gleichbehandlung von Gesuchstellern unterstützen und für Transparenz der erlassenen Gebühren und Kosten sorgen.

Damit Gebühren- oder Kosten erlassen werden, müssen festgelegte Kriterien erfüllt sein, wofür Richtlinien (RSS 200.5) erstellt wurden. Grundsätzlich werden alle Gebühren und Kosten, die der Stadt geschuldet sind, verrechnet. Ein Gesuch für einen Gebühren- oder Kostenerlass kann bei der Stadtkanzlei per Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden. Das Formular wird auf der Webseite der Stadt Schaffhausen zum Download aufgeschaltet.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch