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16.01.2019

Verzeichnis der schützenswerten Kulturdenkmäler der Stadt Schaffhausen

Die Stadt Schaffhausen hat ein Verzeichnis mit den städtebaulich, kultur- oder architekturgeschichtlich wertvollen Bauten und Gartenanlagen erstellt. Damit erfüllt sie den Auftrag des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes und schafft mit klaren Grundlagen Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer schützenswerter Bauten und Gärten.

Geschichtlich und kulturell wertvolle Bauten und Gärten sind wichtige Qualitäts- und Standortfaktoren der Stadt Schaffhausen. Ihre Erhaltung und Pflege dient einer positiven Entwicklung der Stadt in der Gegenwart und Zukunft. Gemäss dem kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz haben die Gemeinden ein Inventar der Schutzzonen und Schutzobjekte zu erstellen und zu führen. Anstelle eines eigentümerverbindlichen Inventars können die Gemeinden zunächst  ein behördenverbindliches Verzeichnis führen. Die Stadt Schaffhausen hat diesen Weg gewählt und der Stadtrat hat das Verzeichnis auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Eigentümerschaften der ins Verzeichnis aufgenommenen Objekte wurden schriftlich informiert.

Das Verzeichnis umfasst das gesamte Stadtgebiet ohne die Altstadt. Gestützt auf eine flächendeckende Bestandesaufnahme wurden Objekte nach folgenden Kriterien aufgenommen: Repräsentative Vertreter einer bautypologischen Entwicklung und Baugattung bzw. einer baukünstlerischen Richtung, wichtige historische Zeugen, Vertreter von besonders qualitätsvoller Architektur und Landschaftsarchitektur sowie wichtige Zeugen der Siedlungsentwicklung. Bei den rund 460 in das Verzeichnis aufgenommenen Bauten handelt es sich mehrheitlich um Wohnbauten, aber auch Sakralbauten, Schul- und Sportbauten sowie Industrie- und Gewerbebauten wurden berücksichtigt. Die Gartenanlagen wurden zusammen mit den Gebäuden beurteilt und fünf Parkanlagen ohne Gebäude gelten ebenfalls als schützenswert.

Die Aufnahme in das Verzeichnis bedeutet, dass eine mögliche Schutzwürdigkeit festgestellt wurde. Bei baulichen Massnahmen ist die Denkmalpflege beizuziehen oder Grün Schaffhausen bei Veränderungen in schutzwürdigen Gärten. Die Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Unterschutzstellung. Eine solche erfolgt erst, wenn die Schutzwürdigkeit bei grösseren baulichen Eingriffen oder auf Wunsch der Grundeigentümer vertieft geprüft wird. Auch wenn Subventionen für denkmalpflegerische Massnahmen geleistet wurden, wird ein Objekt im Inventar aufgenommen und damit eigentümerverbindlich unter Schutz gestellt.


Das Verzeichnis schafft als behördenverbindliches Instrument für Bauherren, Architekten und die Behörden klare Grundlagen und Rechtssicherheit. Mit der öffentlichen Publikation und Aufschaltung des Verzeichnisses im geografischen Informationssystem (GIS) wird die Information der Bevölkerung sichergestellt. Mit dem VKD wurde eine für alle nützliche Arbeitsgrundlage geschaffen, denn auf Grund des fehlenden Verzeichnisses oder Inventars wurde die Denkmalpflege teils viel zu spät eingeschaltet, was zu Verzögerungen im Bauverfahren führte. Zur Erläuterung der Verfahren wurde zum VKD ein Informationsblatt für Eigentümerinnen und Eigentümer herausgegeben.

Bei der Erarbeitung des Verzeichnisses entstand auch eine wertvolle Übersicht über die baukulturellen Werte unserer Stadt. Die Verabschiedung des Verzeichnisses wurde deshalb zum Anlass genommen, eine kleine Informationsausstellung zusammenzustellen. Im Rahmen dieser Ausstellung haben Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, ihre Fragen während der Präsenzzeiten der Denkmalpflege direkt mit den Fachleuten zu besprechen. Dies wird an den kommenden vier Donnerstagen zwischen 17.00 und 19.00 Uhr der Fall sein, sowie am Samstag 19.1.2019 und 26.1.2010 zwischen 10.00 und 15.00 Uhr. Am Mittwoch 23. Januar 2019 wird die Bedeutung des Verzeichnisses schützenswerter Kulturdenkmäler an einer öffentlichen Podiumsdiskussion „VKD – Bauhürde oder Schatzkiste?“ in der Aula des Bachschulhauses diskutiert.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon +41 52 632 52 13 (bis 14.30 Uhr)
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Leiterin Denkmalpflege Schaffhausen
Telefon +41 52 632 73 38
E-Mail: flurina.pescatore(at)ktsh.ch


Informationsausstellung:
16. Januar bis 14. Februar 2019
Ort: Kirchhofschulhaus (2.OG) am Kirchhofplatz 19, 8200 Schaffhausen
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch, Freitag 14:00-17:00 Uhr
Donnerstag 14:00-19:00 Uhr (ab 17:00 Denkmalpflege anwesend)
Samstag (19.01. und 26.01.) 10:00-15:00 Uhr (Denkmalpflege anwesend)


Websites:
www.stadt-schaffhausen.ch
www.denkmalpflege.sh.ch
www.gis.sh.ch