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17.04.2020

Städtische Parkplätze ab 20. April wieder gebührenpflichtig

Der Stadtrat hatte im Zusammenhang mit der Coronakrise die Gebühren für sämtliche Parkplätze in der Stadt vom 1. bis 19. April 2020 erlassen. Per 20. April 2020 wird die Massnahme aufgehoben und das Parkieren auf den städtischen Parkplätzen ist wieder gebührenpflichtig.

Ende März 2020 hatte der Stadtrat im Zusammenhang mit der Coronakrise entschieden, für den Zeitraum vom 1. bis 19. April die Gebühren für sämtliche Parkplätze in der Stadt zu erlassen. Der Stadtrat hat die Situation erneut analysiert und beschlossen, die Massnahme aufzuheben und die Gebühren ab Montag, 20. April 2020 wieder zu erheben. Dies auch vor dem Hintergrund der vom Bundesrat angekündigten schrittweisen Rückkehr zur Normalität.

Der Verzicht auf die Erhebung der Parkplatzgebühr vom 1. bis 19 April 2020 war eine provisorische unbürokratische Massnahme zur Entlastung in der aktuellen Situation und zur Unterstützung der vielen engagierten Mitmenschen. Fest vermietete Parkplätze waren von dieser Massnahme nicht betroffen. Die Massnahme wurde jedoch nicht nur von Helferinnen und Helfern genutzt, sondern vor allem auch von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern, welche die Parkplätze in der Altstadt als Dauerparkplatz genutzt haben. Entsprechend voll waren die Parkplätze in den letzten drei Wochen.

Personen im Hilfseinsatz können bei der Stadtpolizei ein entsprechendes Gesuch einreichen, um während der Einsatzzeit umsonst zu parkieren. Begründete Gesuche unter Angabe des Grundes in welchem Umfang wo und für wen die Person helfend im Einsatz steht und weshalb kein gebührenpflichtiger Parkplatz benutzt werden kann, können schriftlich unter stadtpolizei(at)stsh.ch gestellt werden.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch