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17.04.2020

Neue und angepasste Massnahmen im Zusammenhang mit Corona-Krise

Der Stadtrat hat Ende März beschlossen, als Sofortmassnahme die April-Miete/Pacht von städtischen Ladenlokalen und Restaurants als Hilfe zur Bewältigung der Corona-Krise zu erlassen. Nachdem insbesondere für Restaurants aktuell noch keine Lockerung der Massnahmen des Bundes in Aussicht stehen, hat der Stadtrat beschlossen für den Rest des Jahres befristet auf das Umsatzpachtmodell umzustellen und damit auf die Sockelpacht zu verzichten. Mit diesem solidarischen Pachtmodell entlastet die Stadt die Restaurantbetriebe, wenn sie weiterhin gar nicht oder nur beschränkt öffnen können. Dadurch erhalten die Betriebe Luft, um möglichst schnell wieder zu öffnen und die Stadt bleibt angemessen am Umsatz beteiligt.

Um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten zu erhöhen, die für die Stadt tätig sind, werden eingehende Kreditorenrechnungen weiterhin von der städtischen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen schnellstmöglich ausgelöst. Für bestehende Debitorenrechnungen, Mahnungen und Bussen sowie für Zahlungsfristen für Rechnungen seitens der Stadt gelten ab dem 1. Mai 2020 hingegen wieder die üblichen Fristen.

Wie bereits früher mitgeteilt, wurde die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung bis 30. Juni 2020 erstreckt. Ergänzend wird der Verzugszins, also der Zins für Steuernachforderungen und für verspätet entrichtete Steuern, ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Nach- und Strafsteuern sind von der Regelung ausgenommen.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch