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01.07.2020

Massnahmen zur Lärmreduktion beschlossen

Die Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer auf dem Strassenabschnitt vom «Freien Platz» bis zum «Kegelgässchen» und der Einbau eines lärmreduzierenden Strassenbelags im Rahmen der Sanierung der «Fischerhäuserstrasse» sollen die Lärmbelastung verringern. Das hat der Stadtrat beschlossen.

Der Lärmkataster der Stadt Schaffhausen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen die Problematik des Strassenlärms an der «Fischerhäuserstrasse». Im Abschnitt «Freier Platz» bis «Buchthalerstrasse» sind bei sämtlichen Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, bei vielen gar die Alarmwerte. Auch an der unteren Buchthalerstrasse sind die IGW bei mehreren Gebäuden überschritten. Bei einer Überschreitung der IGW für Strassenlärm ist die Stadt gemäss Lärmschutzverordnung verpflichtet, Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg zu ergreifen. 

Die Einhaltung der Grenzwerte soll in erster Linie mit zwei Massnahmen erreicht werden: Auf dem Strassenabschnitt vom «Freien Platz» bis «Kegelgässchen» wird ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Zudem wird bei der Sanierung der «Fischerhäuserstrasse» ein lärmreduzierender Strassenbelag aufgebracht. Auf diese Weise kann die Lärmbelastung entlang der «Fischerhäuserstrasse» unter den Alarmwert gesenkt werden. Neben der Reduktion der Lärmimmissionen wird auch eine Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erreicht. Die Stadt nimmt damit ihre Pflicht wahr und sorgt dafür, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen. Die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h ist einfach umzusetzen und sehr kostengünstig. Es handelt sich dabei um eine Tempo-30-Strecke und nicht um eine Tempo-30-Zone.

Die Massnahmen erfolgen in erster Linie zur Reduktion der Lärmimmissionen des «normalen» Verkehrs. Auch der Lärm durch rasches Beschleunigen wird reduziert. Das Problem der übermässigen Lärmbelastung durch sogenannte «Autoposer» kann damit verringert, aber nicht vollständig gelöst werden. Der Stadtrat wird die Wirkung der Temporeduktion nach einem Jahr evaluieren.

Die Signalisationsänderung wird im Amtsblatt publiziert und anschliessend umgesetzt. Als Sofortmassnahme wird bei der aktuellen Baustelle «Fischerzunft» Tempo 30 signalisiert.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch