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01.07.2020

Neue Verordnung zu den Gebühren im Baubewilligungsverfahren in Kraft

Die Gebühren im Baubewilligungsverfahren werden vereinfacht und transparenter. Neu werden die Gebühren an die Bausumme gekoppelt und sind dadurch einfacher zu berechnen. 

Der Grosse Stadtrat hat am 19. Mai 2020 die Vorlage des Stadtrats vom 14. November 2019 «Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1)» genehmigt. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, tritt die revidierte Verordnung ab sofort in Kraft. Mit dem Systemwechsel werden die Gebühren neu an die Bausumme gekoppelt und als Dienstleistungspaket in Rechnung gestellt. Damit wird die Gebührenberechnung einfacher und transparenter.

Ansprechperson:

Stephanie Keller, Rechtsberaterin Bau und Umwelt
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch