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08.07.2020

Revidierte Schuldenbremse tritt in Kraft

Der Grosse Stadtrat hat am 2. Juni 2020 die Vorlage des Stadtrats vom 26. März 2020 «Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der Schuldenbremse» mit 25:3 Stimmen genehmigt. Teil der Vorlage war auch die Revision der Verordnung zur Schuldenbremse, welche dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Referendumsfrist gegen diesen Beschluss ist ungenutzt verstrichen. Die revidierte Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung der Stadt Schaffhausen (RSS 300.1) tritt damit per sofort in Kraft.

Ansprechpersonen:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch