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02.09.2020

Abstimmungsunterlagen ausnahmsweise in grösserem Zustellcouvert

In den kommenden Tagen erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Stadt Schaffhausen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen vom 27. September 2020 und vom 29. November 2020 werden ausnahmsweise in einem grösseren Couvert versendet. Der Stimmrechtausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen erhalten in den kommenden Tagen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Urnengang am 27. September 2020. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen am 27. September 2020 und später auch diejenigen für die Wahlen am 29. November 2020 werden aus Platzgründen ausnahmsweise in einem grösseren C4-Couvert versendet. Der Stimmrechtsausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.

Für die briefliche Abstimmung kann das vorfrankierte Zweiwegcouvert verwendet werden und die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen können mit dem unterschriebenen Stimmausweis im persönlichen Couvert per Post einsendet werden oder im Stadthaus eingeworfen werden (Urne für briefliche Abstimmung im Erdgeschoss oder Briefkasten). Wichtig: Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmausweis eigenhändig unterzeichnet ist und bis spätestens Sonntag, 27. September 2020, 11 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht wird.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch