Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
15.09.2020

Musikunterricht soll mit Sonderbeiträgen vergünstigt werden

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Vergünstigung des Unterrichts an den kantonal anerkannten Musikschulen. Mit der Einführung von einkommensabhängigen Sonderbeiträgen an die Kosten für den Unterricht namentlich an der Musikschule MKS Schaffhausen, an der Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen und an der Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV stellt der Stadtrat sicher, dass auch einkommensschwachen Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen der Zugang zu musikalischer Bildung gewährt werden kann.

Der musikalische Unterricht an der Volksschule legt eine Basis, worauf der Musikunterricht an Musikschulen weiter aufbaut - sei es durch das individuelle Erlernen eines Instruments oder beispielsweise durch die Partizipation in einem Chor. Kulturelle Bildung ist Teil der allgemeinen Bildung und beeinflusst Lernprozesse in allen Schulfächern positiv. Das Erleben und Erlernen von Musik sowie die Entwicklung musikalisch-ästhetischer Kompetenzen bilden einen zentralen Baustein der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.

Auf eidgenössischer Ebene wurde im Jahr 2012 mit der Einführung von Art. 67a «Musikalische Bildung» in die Bundesverfassung ebenfalls die Bedeutung musikalischer Bildung unterstrichen.

Aus finanziellen Gründen ist es nicht allen interessierten Familien möglich, das Schulgeld aufzubringen und ihre Kinder am weiterführenden Musikunterricht teilhaben zu lassen. Die Schulleitungen der Musikschulen des SMPV, der Knabenmusik und der Musikschule MKS Schaffhausen verzeichnen vor Beginn jedes Schuljahrs ein grosses Interesse an ihrem Angebot, jedoch ziehen viele Eltern ihr Interesse nach Bekanntwerden der Preise zurück. Zudem erkundigen sich Eltern musikalisch interessierter und begabter Kinder zunehmend nach Vergünstigungen, wie sie verschiedene Schweizer Städte und Gemeinden kennen.

In Schaffhausen ist es den kantonal anerkannten Musikschulen schon länger ein Anliegen, den Musikunterricht durch die Einführung vergünstigter Tarife für einkommensschwächere Familien breiteren Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Ein Postulat zum selben Thema von Grossstadtrat Simon Sepan vom 19. Juni 2018 «Einkommens- und vermögensabhängige Rabatte an der Musikschule» wurde vom Grossen Stadtrat erheblich erklärt.

Die nun vom Stadtrat ausgearbeitete Verordnung sieht vor, dass die einkommensabhängigen Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts für sämtliche kantonal anerkannten Musikschulen (auf Stadtgebiet: Musikschule MKS Schaffhausen, Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen, Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV Schaffhausen) eingeführt werden. Sie gelten ausschliesslich für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen. Der Stadtrat orientiert sich an ähnlichen Vergünstigungsmodellen in Musikschulen vergleichbarer Städte und geht von einem Kostenaufwand von jährlich rund 60‘000 Franken aus.

Mit dieser Vorlage soll ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Optimierung des Bildungsangebotes in der Stadt Schaffhausen gesetzt werden, indem der Kreis der am Musikunterricht partizipierenden Kinder und Jugendlichen auf solche aus weniger begüterten Familien erweitert werden kann. Gleichzeitig wird die Stellung der Musikschulen gerade auch in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gestärkt, weil sich ihnen damit ein grösseres Feld an potenziellen Schülerinnen und Schülern eröffnet.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch