Diese Seite drucken (in neuem Fenster)
05.03.2021

Basis für weitere Zusammenarbeit im öffentlichen Ortsverkehr gelegt

Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall haben ihre Vereinbarung über die gemeinsame Förderung des öffentlichen Verkehrs überarbeitet und an die jeweiligen Parlamente verabschiedet. Mit der Überarbeitung wird die Vereinbarung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Basis für die erfolgreiche Weiterführung der Zusammenarbeit beider Gemeinden im Bereich des öffentlichen Ortsverkehrs gelegt.

Im Jahr 1992 schlossen die Parlamente der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall eine Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die Vereinbarung wurde 1999 teilrevidiert und nun von der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall überarbeitet. Die Vorlage über die gemeinsame Förderung des öffentlichen Verkehrs ist vom Stadtrat Schaffhausen und vom Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall verabschiedet worden und wird nun den jeweiligen Parlamenten unterbreitet.

Die Revision der Vereinbarung wurde unter anderem durch die neue Rechtsform der Verkehrsbetriebe Schaffhausen nötig. Mit der Umwandlung der VBSH in eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Schaffhausen wurden die Rollen des Leistungserbringers (VBSH) und der Besteller im Ortsverkehr (Stadt Schaffhausen und Gemeinde Neuhausen am Rheinfall) angemessen getrennt. Zur Absprache der Linienbestellung und zur Festsetzung des Fahrplanes im Ortsverkehr findet künftig mindestens einmal jährlich eine Bestellerkonferenz der in den beiden Gemeinden zuständigen Referenten statt. Die Definition gemeinsamer Linien wird aufgrund der bisherigen Usanz formuliert. Die Aufteilung der Kosten und der Verkehrserträge bleibt unverändert. Die Finanzierung von grossen Investitionen und dem Unterhalt wurden in der Vereinbarung ebenfalls geregelt.

Die Anpassungen stellen die Weiterführung der erfolgreichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall im Bereich des öffentlichen Ortsverkehrs sicher. Mit der Überarbeitung wird die Vereinbarung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und für zukünftige Veränderungen kompatibler gemacht.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Christian Di Ronco, Baureferent Neuhausen
Telefon: +41 52 674 22 58
E-Mail: christian.dironco(at)neuhausen.ch