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26.03.2021

Schutzzonen «Mühlentalquelle» überarbeitet

Die «Mühlentalquelle» ist ein wichtiger Bestandteil der Notwasserversorgung der Stadt Schaffhausen. Das Reglement für die Schutzzonen der Quelle genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und musste überarbeitet werden.

Über ein eigenes Leitungsnetz speist die «Mühlentalquelle» 20 öffentliche und 17 private Brunnen in der Stadt Schaffhausen. Mit einer Leistung von rund 1'500 Kubikmeter Wasser pro Tag ist sie ein wichtiger Bestandteil der Notwasserversorgung der Stadt Schaffhausen. Sie ist jedoch nicht ans Trinkwassernetz der Stadt angeschlossen und speist keine Haushaltungen.

Für die «Mühlentalquelle» wurden bisher die so genannten Schutzzonen S1 und S2 ausgeschieden. Diese galten mit beschränkter Wirkung, da die Mühlentalstrasse unmittelbar östlich der Quellfassung verläuft und zudem in der Zone S2 zwei Wohnbauten liegen. Aus hydrogeologischen Erwägungen wurde bisher auf die Ausscheidung einer Schutzzone S3 verzichtet. Nach dem heute geltenden Gewässerschutzrecht sind solche Grundwasserschutzzonen mit beschränkter Wirkung jedoch nicht mehr zulässig. Das aktuell gültige Schutzzonenreglement vom 17. Oktober 1984 genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und muss überarbeitet werden.

Die neu auszuscheidende Schutzzone S3 liegt in einem überbauten Wohngebiet. Bei der Ausscheidung der neuen Schutzzone S3 sind insbesondere die bei den hydrogeologischen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zur Grundwasserfliessrichtung massgebend. Wichtigstes Ziel ist der qualitative und quantitative Erhalt der Wasserfassung «Mühlentalquelle» und der Schutz des anfallenden Quellwassers. Als Grundlage für die Überprüfung und neue Festlegung der Schutzzone wurden hydrogeologische Untersuchungen rund um die «Mühlentalquelle» durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Fliessrichtung des Grundwassers liefern die Grundlagen für die neu auszuscheidende Schutzzone S3 und eine Anpassung der bestehenden Schutzzone S2.

Die überarbeiteten Entwürfe des Schutzzonenreglements und des Schutzzonenplans sind gemäss Art. 16 und 17 Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom Stadtrat zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet worden.

Ansprechperson:

Roger Brütsch, Geschäftsbereichsleiter Gas / Wasser / Siedlungsentwässerung
Telefon: +41 52 635 14 20
E-Mail: roger.bruetsch(at)shpower.ch