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04.06.2021

Stadt verzichtet auf Weiterzug des Obergerichtsentscheids

Mit Entscheid vom 18. Mai 2021 wies das Obergericht des Kantons Schaffhausen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Stadt Schaffhausen bezüglich Einsicht in Protokolle der städtischen Geschäftsprüfungskommission (GPK) ab. Nach Rücksprache mit dem Büro des Grossen Stadtrats verzichtet der Stadtrat auf die Ergreifung eines Rechtsmittels ans Bundesgericht.

Nachdem im Juli 2019 ein Gesuch um Einsicht in ein Sitzungsprotokoll der GPK vom Grossen Stadtrat abgewiesen worden ist, hiess der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen den dagegen erhobenen Rekurs am 3. März 2020 teilweise gut. Stadtrat und Grosser Stadtrat ergriffen daraufhin gemeinsam eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht und beantragten die Aufhebung des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses. Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hatte sich das Obergericht erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Protokolle der GPK aufgrund der Sonderstellung und Aufsichtsfunktion der GPK grundsätzlich vom Einsichtsrecht der Allgemeinheit ausgenommen sind. Diese Frage hat das Obergericht verneint und erklärte die in den vergangenen Jahren entwickelte Rechtsprechung zur Einsicht in Protokolle parlamentarischer Kommissionen auch für die GPK für anwendbar. Der Stadtrat verzichtet nach Konsultation mit dem Büro des Grossen Stadtrates auf einen Weiterzug ans Bundesgericht und erachtet stattdessen eine Anpassung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf kantonaler Ebene als zielführender.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch